Erstellt am 12.03.2015 um 14:24 Uhr von rolfo
Die Vereinbarung von Stücklöhnen wird - so ausdrücklich die Gesetzesbegründung - nicht ausgeschlossen, allerdings muss gewährleistet sein, dass der Mindestlohn für die geleisteten Arbeitsstunden erreicht wird.
§ 1 MiLoG
Kommentierung Ziff. 21