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Gleichbehandlungsgrundsatz bei Vergütung

S
synonymus
Jun 2023 bearbeitet

Sachverhalt: Bereichsleitung (außertariflicher Lohn) ist überlastet und soll eine Ebene zurücktreten auf eine Teamleiterposition. Die Teamleiterpositionen in unserem Unternehmen sind nach unserer Betriebsvereinbarung in einen Lohnkorridor (E) eingeordnet. Die Bereichsleitung soll weiterhin außertariflich bezahlt.

Problem: Dies wird unternehmensintern natürlich als unfair angesehen - vor allem da die neue Teamleiterstelle im Vergleich zu den anderen Teamleiterstellen sogar weniger Führungsverantwortung (1 MA; andere Teamleiter > 3 MAs) inne hat.

Zusatz: Die Stellenbeschreibungen - bei denen auch die Lohnkorridore angegeben sind - liegen uns noch nicht vor.

Unsere Recherche/Einschätzung: Das Gleichbehandlungsgebot gilt bei der Vergütung ja nur eingeschränkt, weil der Grundsatz der Vertragsfreiheit für individuell vereinbarte Löhne und Gehälter Vorrang hat (§ 105 GewO).

Vom Gebot der Gleichbehandlung kann der AG ja abweichen, wenn ein sachlicher Grund vorliegt. -> Sachlich gerechtfertigt ist z. B. die Entscheidung des AGs, einer Gruppe von Arbeitnehmern ein höheres Arbeitsentgelt als anderen Arbeitnehmern der gleichen Gehaltsgruppe zu gewähren, weil ohne zusätzlichen finanziellen Anreiz keine Arbeitskräfte für die höher bezahlten Arbeitsplätze zu gewinnen oder zu halten sind (BAG v. 23.8.1995 - 5 AZR 293/94).

Da es darum geht, die Person im Unternehmen zu halten, würde hier der sachliche Grund greifen. Jedoch heißt es "der gleichen Gehaltsgruppe". Und genau das ist wiederrum nicht der Fall. Denn in unseren Lohnkorridoren wäre eig. genug Spielraum (> 1.300 Euro), um die unterschiedlichen Kompetenzen der Teamleiter gerecht zu werden bzw. um die Vertragsfreiheit für individuell vereinbarte Löhne und Gehälter zu gewährleisten.

Frage: Wie seht ihr das? Können wir uns als BR überhaupt so weit "einmischen" oder gehen wir hier einen komplett falschen Weg?

  • Da die Stellenbeschreibung mit der Angabe des Lohnkorridors ja unabhängig der Personalbesetzung ist, müssten nach unserem Verständnis auch alle 3 Teamleitungen den gleichen Lohnkorridor haben.
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Community-Antworten (5)

C
celestro

30.06.2023 um 14:48 Uhr

Klingt wie ein Streit um ungelegte Eier. Wartet doch erst einmal die Daten ab, bevor jemand "unfair" herumkrakelt.

S
synonymus

30.06.2023 um 15:14 Uhr

@celestro: Grundsätzlich stimme ich dir zu, die Pferde nicht scheu zu machen. Dennoch ist es für uns interessant, bei diesem Sachverhalt, der mit hoher Wahrscheinlichkeit eintrifft, sprachfähig zu sein und ggf. zügig agieren zu können. Selbst wenn der Fall nicht eintrifft, interessieren mich unsere Mitbestimmungsrechte in diesem speziellen Fall.

G
ganther

30.06.2023 um 18:19 Uhr

Über ein Thema wie Bestandsschutz hast du aber schnell die Möglichkeit eine andere Bezahlung zu rechtfertigen.

C
celestro

30.06.2023 um 18:22 Uhr

Warum sollte im Falle einer "Degradierung" bzw. dem Wegfall (oder der entsprechenden Versetzung) in eine niedrigere Tätigkeit ein "Bestandsschutz" greifen?

G
ganther

30.06.2023 um 20:20 Uhr

Weil der AG die Degradierung gegen den Willen des AN schlecht durchsetzen kann und sich dann entsprechend vereinbart...

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