Sachverhalt: Bereichsleitung (außertariflicher Lohn) ist überlastet und soll eine Ebene zurücktreten auf eine Teamleiterposition. Die Teamleiterpositionen in unserem Unternehmen sind nach unserer Betriebsvereinbarung in einen Lohnkorridor (E) eingeordnet. Die Bereichsleitung soll weiterhin außertariflich bezahlt.

Problem: Dies wird unternehmensintern natürlich als unfair angesehen - vor allem da die neue Teamleiterstelle im Vergleich zu den anderen Teamleiterstellen sogar weniger Führungsverantwortung (1 MA; andere Teamleiter > 3 MAs) inne hat.

Zusatz: Die Stellenbeschreibungen - bei denen auch die Lohnkorridore angegeben sind - liegen uns noch nicht vor.

Unsere Recherche/Einschätzung: Das Gleichbehandlungsgebot gilt bei der Vergütung ja nur eingeschränkt, weil der Grundsatz der Vertragsfreiheit für individuell vereinbarte Löhne und Gehälter Vorrang hat (§ 105 GewO).

Vom Gebot der Gleichbehandlung kann der AG ja abweichen, wenn ein sachlicher Grund vorliegt. -> Sachlich gerechtfertigt ist z. B. die Entscheidung des AGs, einer Gruppe von Arbeitnehmern ein höheres Arbeitsentgelt als anderen Arbeitnehmern der gleichen Gehaltsgruppe zu gewähren, weil ohne zusätzlichen finanziellen Anreiz keine Arbeitskräfte für die höher bezahlten Arbeitsplätze zu gewinnen oder zu halten sind (BAG v. 23.8.1995 - 5 AZR 293/94).

Da es darum geht, die Person im Unternehmen zu halten, würde hier der sachliche Grund greifen. Jedoch heißt es "der gleichen Gehaltsgruppe". Und genau das ist wiederrum nicht der Fall. Denn in unseren Lohnkorridoren wäre eig. genug Spielraum (> 1.300 Euro), um die unterschiedlichen Kompetenzen der Teamleiter gerecht zu werden bzw. um die Vertragsfreiheit für individuell vereinbarte Löhne und Gehälter zu gewährleisten.

Frage: Wie seht ihr das? Können wir uns als BR überhaupt so weit "einmischen" oder gehen wir hier einen komplett falschen Weg?

* Da die Stellenbeschreibung mit der Angabe des Lohnkorridors ja unabhängig der Personalbesetzung ist, müssten nach unserem Verständnis auch alle 3 Teamleitungen den gleichen Lohnkorridor haben.