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Dieser Beitrag ist vor 15 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Vergütung bei Feiertagen

M
Mario
Jan 2018 bearbeitet

Grüß Euch, eine Frage in die Runde. Meine Frau arbeitet im Einzelhandel bei einer täglichen Arbeitszeit von 9 Stunden. Wenn nun unter der Woche ein Feiertag ist, hat sie natürlich frei. Sie bekommt aber für den Feiertag dann nur 7 Stunden bezahlt, d.h. sie hat 2 Minusstunden. Steht dem nicht §2 EntgFG dagegen ? Ihr Chef meint, dass steht so im Tarifvertrag. Was meint Ihr dazu ?

1.09806

Community-Antworten (6)

S
SteffenBRBerlin

28.05.2010 um 16:55 Uhr

Welcher TV soll das sein?

M
Mario

28.05.2010 um 16:56 Uhr

Das würde ich / meine Frau auch gerne wissen. Aber an sich ist diese Regelung meines Erachtens purer Blödsinn.

R
rolfo

28.05.2010 um 17:11 Uhr

Könnte schon sein, wenn die tarifliche tägliche Arbeitszeit 7 Stunden ist, oder die wöchentliche tarifliche Arbeitszeit im Tagesdurchschnitt 7 Stunden sind.

N
NickideNick

28.05.2010 um 17:14 Uhr

Egal welcher TV, es gilt § 11 ArbZG! Die AZ steht doch oben, 9 Stunden.

R
rkoch

28.05.2010 um 18:22 Uhr

@NickideNick

Wie Du §11 ArbZG mit der Entgelfortzahlung in einen Topf wirfst erschließt sich mir nicht...

@Mario

Deine Frage läßt sich so nicht beantworten. Dazu müssten schon mehr Details bekannt sein. Ich gehe davon aus, das Deine Frau keine wöchentliche AZ von 5x9 = 45h oder gar 6x9 = 54h hat. Wohl eher 4x9 = 36h. Dann wäre es ja möglich

  • das eine wöchentliche Arbeitszeit von 36h gilt, aufgeteilt auf 4x9, dann hast Du Recht
  • das eine wöchentliche Arbeitszeit von 35h gilt, offiziell 5x7, aber über z.B. ein Gleitzeitkonto so umverteilt wird, das Deine Frau 4x9 arbeitet und eine Stunde Überhang im Gleitzeitkonto stehen bleibt, dann hat der AG Recht. In diesem Fall würde Deine Frau effektiv auch an dem auf Gleitzeit freien 5. Tag eben auch 7h bezahlt bekommen.

§2 EntgFG sagt klar, das der Lohn weiter zu zahlen ist, der an diesem Tag fällig wäre. Und da hilft nur eins: Ein Blick in den Arbeitsvertrag, anwendbare BV oder TV.

Evtl. hilft auch ein Blick auf den Urlaubsanspruch. Sagt der TV z.B. 30 Tage Urlaub bei 5-Tagewoche aus und Deine Frau hat auch 30 Tage Urlaub gilt wahrscheinlich auch eine 5-Tagewoche zu 7h, hat sie bei 4-Tagewoche dagegen eben anteilig 24 Tage Urlaub spricht das für Deine Variante.

N
NickideNick

28.05.2010 um 19:16 Uhr

Jupp, ich mich auch :)) Habe die Fragestellung falsch verstanden! ich bin jetzt davon ausgegangen das hier am Feiertag 9 Stunden gearbeitet wurde aber nur 7 im Arbeitszeitkonto gutgeschrieben wurde! Dem ist offensichtlich nicht so ;) Bei uns wird auch am Feiertag gearbeitet, vermutlich deshalb das Mißverständnis >;)

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