Grüß Euch,
eine Frage in die Runde. Meine Frau arbeitet im Einzelhandel bei einer täglichen Arbeitszeit von 9 Stunden. Wenn nun unter der Woche ein Feiertag ist, hat sie natürlich frei. Sie bekommt aber für den Feiertag dann nur 7 Stunden bezahlt, d.h. sie hat 2 Minusstunden. Steht dem nicht §2 EntgFG dagegen ? Ihr Chef meint, dass steht so im Tarifvertrag. Was meint Ihr dazu ?