Hallo,
ich bin in einer alten BV welche aber noch angewandt wird auf folgenden Punkt zur Vergütung von Nachbereitschaft gestoßen:

6. Vergütung von Nachbereitschaftsdienst

Bereitschaftszeit: 22-6 Uhr Berwertung 25% Freizeitausgleich 2h
Pausen werden bei uns in diesem Bereich mitbezahlt da eine Entfernung vom Arbeitsort nicht gestattet ist (Betreuung)

Die Angestellten Kollegen aarbeiten von 18-6 Uhr und bekommen für diese 12 Stunden nur 6 Stunden vergütet.
Dis kann ja nicht rechtens sein, wie auch kürzlich geurteilt wurde ( http://web.de/magazine/politik/pflegekraeften-mindestlohn-bereitschaftsdienst-30222644 )
Wie geht man da jetzt am besten vor?