Vergütung von Nachtbereitschaft
Hallo, ich bin in einer alten BV welche aber noch angewandt wird auf folgenden Punkt zur Vergütung von Nachbereitschaft gestoßen:
- Vergütung von Nachbereitschaftsdienst
Bereitschaftszeit: 22-6 Uhr Berwertung 25% Freizeitausgleich 2h Pausen werden bei uns in diesem Bereich mitbezahlt da eine Entfernung vom Arbeitsort nicht gestattet ist (Betreuung)
Die Angestellten Kollegen aarbeiten von 18-6 Uhr und bekommen für diese 12 Stunden nur 6 Stunden vergütet. Dis kann ja nicht rechtens sein, wie auch kürzlich geurteilt wurde ( http://web.de/magazine/politik/pflegekraeften-mindestlohn-bereitschaftsdienst-30222644 ) Wie geht man da jetzt am besten vor?
Community-Antworten (7)
02.12.2014 um 13:29 Uhr
Wen ich anwesend bin, kann ich dann Schlafen? Oder bin ich die ganze Zeit im Dienst. Du schreibst etwas Kompliziert. Bereitschaft- ich kann gerufen werden. Pause mitbezahlt - ich bin im Dienst. Wie habe ich das zu Verstehen? Gruß
02.12.2014 um 13:34 Uhr
Ja man kann schlafen, da ist ein Bett, aber es kann jederzeit sein das jemand ruft. Unter einer Pause verstehe ich das ich das Gelände verlassen kann und einen Kaffee trinken gehen o.ä. dies ist in dieser Unternehmenssparte nicht möglich weshalb auch die Pausen mitbezahlt werden. Nur so kommen die Kollegen überhaupt auf 6 vergütete Stunden bei 12 Stunden im Dienst
02.12.2014 um 14:05 Uhr
Was steht im Arbeitsvertrag? Habt ihr ein Betriebsvereinbarung oder einen Tarifvertrag? Schau mal bei:http://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Handbuch_Bereitschaftsdienst.html oder Schichtplanfibel.de
02.12.2014 um 20:37 Uhr
ich bin in einer alten BV welche aber noch angewandt wird auf folgenden Punkt zur Vergütung von Nachbereitschaft gestoßen<
Wenn Ihr eine BV habt, die aber nicht angewendet wird, könnt Ihr den AG auffordern die BV anzuwenden.
Betriebsvereinbarungen haben einen Gesetzescharakter im Betrieb. Will der AG dies nicht, könnt Ihr den Rechtsweg beschleißen (hierzu am Besten einen Fachanwalt beauftragen)
Pausen werden bei uns in diesem Bereich mitbezahlt da eine Entfernung vom Arbeitsort nicht gestattet ist (Betreuung)< und das geht schon mal gar nicht. Da muss der AG eben genügend Personal zur Verfügung stellen, dass Pausen möglich sind.
03.12.2014 um 11:59 Uhr
Eben die BV ist ja das Problem da steht das ja genau so drin!
03.12.2014 um 13:04 Uhr
Die Frage ist nur, ob sie mit dem tvöd konform ist. Alles andere ist glaskugelseherei
03.12.2014 um 13:09 Uhr
Wir zahlen angelehnt an den TVÖD und unser Urlaubsanspruch ist angelehnt an den TVÖD. Daher greift der TVÖD hier nicht sondern nur unsere BV
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