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Vergütung von Nachtbereitschaft

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Fragenmann
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, ich bin in einer alten BV welche aber noch angewandt wird auf folgenden Punkt zur Vergütung von Nachbereitschaft gestoßen:

  1. Vergütung von Nachbereitschaftsdienst

Bereitschaftszeit: 22-6 Uhr Berwertung 25% Freizeitausgleich 2h Pausen werden bei uns in diesem Bereich mitbezahlt da eine Entfernung vom Arbeitsort nicht gestattet ist (Betreuung)

Die Angestellten Kollegen aarbeiten von 18-6 Uhr und bekommen für diese 12 Stunden nur 6 Stunden vergütet. Dis kann ja nicht rechtens sein, wie auch kürzlich geurteilt wurde ( http://web.de/magazine/politik/pflegekraeften-mindestlohn-bereitschaftsdienst-30222644 ) Wie geht man da jetzt am besten vor?

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Community-Antworten (7)

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Tulpe

02.12.2014 um 13:29 Uhr

Wen ich anwesend bin, kann ich dann Schlafen? Oder bin ich die ganze Zeit im Dienst. Du schreibst etwas Kompliziert. Bereitschaft- ich kann gerufen werden. Pause mitbezahlt - ich bin im Dienst. Wie habe ich das zu Verstehen? Gruß

F
Fragenmann

02.12.2014 um 13:34 Uhr

Ja man kann schlafen, da ist ein Bett, aber es kann jederzeit sein das jemand ruft. Unter einer Pause verstehe ich das ich das Gelände verlassen kann und einen Kaffee trinken gehen o.ä. dies ist in dieser Unternehmenssparte nicht möglich weshalb auch die Pausen mitbezahlt werden. Nur so kommen die Kollegen überhaupt auf 6 vergütete Stunden bei 12 Stunden im Dienst

T
Tulpe

02.12.2014 um 14:05 Uhr

Was steht im Arbeitsvertrag? Habt ihr ein Betriebsvereinbarung oder einen Tarifvertrag? Schau mal bei:http://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Handbuch_Bereitschaftsdienst.html oder Schichtplanfibel.de

G
gironimo

02.12.2014 um 20:37 Uhr

ich bin in einer alten BV welche aber noch angewandt wird auf folgenden Punkt zur Vergütung von Nachbereitschaft gestoßen<

Wenn Ihr eine BV habt, die aber nicht angewendet wird, könnt Ihr den AG auffordern die BV anzuwenden.

Betriebsvereinbarungen haben einen Gesetzescharakter im Betrieb. Will der AG dies nicht, könnt Ihr den Rechtsweg beschleißen (hierzu am Besten einen Fachanwalt beauftragen)

Pausen werden bei uns in diesem Bereich mitbezahlt da eine Entfernung vom Arbeitsort nicht gestattet ist (Betreuung)< und das geht schon mal gar nicht. Da muss der AG eben genügend Personal zur Verfügung stellen, dass Pausen möglich sind.

F
Fragenmann

03.12.2014 um 11:59 Uhr

Eben die BV ist ja das Problem da steht das ja genau so drin!

K
Kölner

03.12.2014 um 13:04 Uhr

Die Frage ist nur, ob sie mit dem tvöd konform ist. Alles andere ist glaskugelseherei

F
Fragenmann

03.12.2014 um 13:09 Uhr

Wir zahlen angelehnt an den TVÖD und unser Urlaubsanspruch ist angelehnt an den TVÖD. Daher greift der TVÖD hier nicht sondern nur unsere BV

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