Erstellt am 19.12.2016 um 20:47 Uhr von Pickel
Wie kommst du auf 1x laut BetrVG?
1x MUSS er reden. Das Recht hat er jedes Mal. Das steht aber auch klipp und klar im Gesetz.
peinlich, wenn man es missachtet. Wie soll man dann Kooperation bei anderen Themen erwarten?
Erstellt am 19.12.2016 um 20:48 Uhr von DummerHund
Wo steht im Gesetzt was davon das der AG nur ein einziges mal sprechen darf????
Zu meiner Zeit wäre ich froh gewesen wenn unser AG oder unsere Konzernleitung öfters geredet hätten zu verschiedenen Themen.
Oder ist es die Angst des BR nicht auf alles reagieren zu können.
Seit ihr als BR froh wenn der AG so beklopft ist. Hier kann die Belegschaft offen sehen wo ihr als gewählte Interessenvertreter steht und offene Diskusionen mit dem AG führen; mit einbeziehung der aller AN, mit Kusshand aufnehmen.
Erstellt am 19.12.2016 um 20:50 Uhr von Kölner
@Spaniersanta
Die BetrVers. ist kein Feld, sich mit einem GF anzulegen. Er ist immer einzuladen und kann auch reden.
Man muss sich als BR ein wenig bemühen, damit es die eigene BetrVers. bleibt.
Erstellt am 19.12.2016 um 20:58 Uhr von spaniersanta
Hallo zusammen,
§43 Abs. 2 Satz 3, steht das der AG mindestens 1 mal im Jahr in einer Betriebsversammlung... Ich wollte einfach wissen, wo das steht das er in jeder Betriebsversammlung sprechen darf. Er führt uns da regelmäßig aufs Glatteis, da mehr als die helfte der Belegschaft nicht hinter der gewälten Interessenvertretung steht, sondern hinter der GF. Um seinen einfluss da etwas einzuschränken versuchten wir seine redebeiträge einzukürzen. Das ist wohl nicht der richtige weg. Da müssen wir uns wohl was anderes einfallen lassen
Erstellt am 19.12.2016 um 21:04 Uhr von Moreno
Kann es sein, dass Du etwas verwechselt? Die GL ist nicht der Gegner des BR und umgekehrt. Und wenn Mitarbeiter hinter ihrem GF stehen macht er wohl was richtig und ihr scheinbar noch nicht.
Erstellt am 20.12.2016 um 08:17 Uhr von EightBall
Also eine Betriebsverammlung ist eine Veranstaltung des BR, ja, und da hat der BR auch das Hausrecht. Er kann die GL so oft sprechen lassen wie er will oder -theoretisch- auch rauswerfen. Das nur zur Frage, ja, wer ist Chef im Ring.
Natürlich sollt ihr euch gut vertragen und es ist ja auch gut, wenn die GL da sprechen will. Je öfter je besser, find ich auch erst mal.
Erstellt am 20.12.2016 um 08:18 Uhr von gironimo
Da ist es eher ratsam die Öffentlichkeitsarbeit des BR zu verbessern.
Erstellt am 20.12.2016 um 08:50 Uhr von Pickel
Eighball, das hier:
" Er kann die GL so oft sprechen lassen wie er will oder -theoretisch- auch rauswerfen"
Ist einfach schlicht falsch.
Erstellt am 20.12.2016 um 10:35 Uhr von nicoline
spaniersanta,
*Ich wollte einfach wissen, wo das steht das er in jeder Betriebsversammlung sprechen darf.*
Das steht genau in dem § den du hier angibst, aber, es scheint, du hast nicht aufmerksam genug gelesen.
(2) Der Arbeitgeber ist zu den Betriebs- und Abteilungsversammlungen unter Mitteilung der Tagesordnung einzuladen.
>Er ist berechtigt, in den Versammlungen zu sprechen.<
Und das, was einmal im Jahr geschehen muss, folgt danach:
Der Arbeitgeber oder sein Vertreter hat
>mindestens einmal in jedem Kalenderjahr<
in einer Betriebsversammlung über das Personal- und Sozialwesen einschließlich des Stands der Gleichstellung von Frauen und Männern im Betrieb sowie der Integration der im Betrieb beschäftigten ausländischen Arbeitnehmer, über die wirtschaftliche Lage und Entwicklung des Betriebs sowie über den betrieblichen Umweltschutz zu berichten, soweit dadurch nicht Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse gefährdet werden.
Es ist aber ja durchaus üblich, den einzelnen Tagesordnungspunkten eine bestimmte Dauer zuzuordnen, an die ihr euch dann natürlich auch halten solltet. Im Vorwege erklärt man der GF dann, schriftlich oder auch mündlich: Sehr geehrte GF wir haben für Ihren Redebeitrag die Zeit von bis vorgesehen.
Erstellt am 20.12.2016 um 11:02 Uhr von Pickel
Nicoline, das mag üblich sein. Sofern der AG sein Recht anders (heißt intensiver) wahrnehmen möchte, wird er dies ebenso freundlich mitteilen können. Sofern der AG hier nicht den Rahmen des Zumutbaren übersteigt, wird der BR dies anpassen müssen. Schließlich hat der AG das Recht zu reden. Und das ist durch den BR nicht einseitig zu beschränken.
Erstellt am 20.12.2016 um 11:14 Uhr von moreno
,,Und das ist durch den BR nicht einseitig zu beschränken"
Ne nicht durch den BR sondern durch den BRV! Der leitet die Betriebsversammlung und ihn obliegt es auch jemand das Wort zu entziehen auch wenns der geliebte AG ist ;-) natürlich braucht man da das richtige Fingerspitzengefühl und sollte nicht auf 5 Minuten schauen!
@Spaniersanta wenn es da Probleme bei Euch gibt, kann sich der BR auch zu diesem Thema schulen lassen.
Erstellt am 20.12.2016 um 11:21 Uhr von Pickel
Moreno, wenn der AG überzieht, ist es wichtige Aufgabe des Moderators, darauf hinzuweisen und auf den Zeitplan zu achten. Völlig richtig. Aber das war nicht meine Aussage.
Meine Aussage ist eben die: Wenn der AG in der Vorbereitung mitteilt, 20 Minuten Redezeit zu beanspruchen, kann der BR dies nicht auf 10 Minuten kürzen. Er hat den Zeitplan entsprechend anzupassen.
Hausrecht heißt eben nicht, zu walten wie man selber will. Das Hausrecht wird immer auch von weiteren Konkretisierungen eingeschränkt. Eine davon ist es, dem AG die Möglichkeit zur Rede einzuräumen. Und die kann er dann auch im Rahmen des Üblichen einfordern.
Nicolines Ansatz ist also zu kurz gedacht.
Erstellt am 20.12.2016 um 11:35 Uhr von nicoline
*Nicolines Ansatz ist also zu kurz gedacht.*
Nicolines Ansatz ist für dich zu kurz gedacht, weil du immer davon ausgehst, dass man deiner geliebten Arbeitgeberseite grundsätzlich schlechtes will. Mein Ansatz war nicht, die Redezeit des AG auf eine unverhältnismäßig kurze Dauer zu reduzieren, dem AG aber schon zu signalisieren, es gibt einen Programmablauf, an welchen auch er sich so gut es geht zu halten hat.
*Sofern der AG hier nicht den Rahmen des Zumutbaren*
Und was zumutbar ist, entscheidet dann im Zweifelsfall der BRV und nicht der AG!
Erstellt am 20.12.2016 um 11:41 Uhr von moreno
Na so lese ich ihren Beitrag nicht. Sie gibt dem AG im Vorfeld eine bestimmte Zeitspanne vor wenn ihm diese nicht ausreicht kann er dies ja mitteilen. Wichtig ist doch, dass man sich im Vorfeld abspricht....zumindest wenn man weiß, dass der Chef zu stundenlangen Vorträgen neigt ;-) aber dies muss wohl auch jeder BR individuell für sich entscheiden. Wichtig ist doch, dass die Belegschaft erkennt, dass Betriebsrat und Arbeitgeber nicht zwei Parteien sind die sich bekämpfen und nun in der BV versuchen möglichst viele Mitstreiter für sich zu gewinnen.
Erstellt am 20.12.2016 um 11:56 Uhr von Pickel
""Und was zumutbar ist, entscheidet dann im Zweifelsfall der BRV und nicht der AG!""
Nicoline, und schon wieder liegst du falsch. Denn das entscheidet im Zweifelsfall selbstverständlich nicht der BRV, sondern die Einigungsstelle. Der BRV (wieso überhaupt der BRV?) ist nicht in der Position, die Rechte des AG, seine Redezeit so zu planen und anzukündigen, wie er es für richtig hält, einseitig einzuschränken.
Erstellt am 20.12.2016 um 11:58 Uhr von Pickel
Moreno, mit deinem Letzgeschriebenen gehe ich absolut überein. Auch mal was ;-)
Erstellt am 20.12.2016 um 12:34 Uhr von herzensbrecher
Einigungsstelle? Auf welcher Grundlage?
Erstellt am 20.12.2016 um 12:42 Uhr von nicoline
*Denn das entscheidet im Zweifelsfall selbstverständlich nicht der BRV, sondern die Einigungsstelle*
Streitigkeiten über die Zulässigkeit von Betriebs-, Teil- oder Abteilungsversammlungen oder außerordentlichen Betriebsversammlungen sind ebenso wie solche über die Zuständigkeit von Betriebsversammlungen und die Rechte und Pflichten des AG im arbeitsgerichtlichen Beschlußverfahren zu klären, ganz sicher nicht vor der Einigungsstelle.
Wenn der BRV = Versammlungsleiter während der BetrVers feststellt, dass der AG die VEREINBARTE Redezeit weit und absichtlich überzieht, dann ist sehr wohl er es, der ihm das Wort entziehen kann, das meinte ich und nichts anderes. Wahrscheinlich haben wir mal wieder aneinander vorbei geredet und das ist sicher darin begründet, dass wir einfach grundsätzlich unterschiedlich denken.
Erstellt am 20.12.2016 um 13:23 Uhr von paula
Einigungsstelle??? Interessant....
Das ist ggf. ein Fall den (im Nachgang) ein arbeitsgerichtliches Beschlussverfahren klären wird. Und dieses entscheidet aber eben immer nun einen ganz konkreten Einzelfall
Die Betriebsversammlung ist bei aller Diskussion um das Hausrecht, das Sprachrecht des AG etc ein klassischer Fall wo eigentlich die vertrauensvolle Zusammenarbeit greifen sollte.
Wenn diese nicht greift wünsche ich viel Spaß mit dem Kleinkrieg auf den Nebenkriegsschauplätzen der keinem helfen wird
Erstellt am 20.12.2016 um 18:28 Uhr von DummerHund
@Pickel
Und letzendlich bleibt, bei der Vorbereitung hat der AG rein gar nichts zu melden.
Der BR bereitet vor und dann kommt ein Punkt und kein Komma.
Zeiten der Redezeit werden zu gewiesen, denn es reden ja oftmals nicht nur BR und AG, sondern auch GEW oder sonstige Gäste.
Wenn jeder seine eigene Redezeiten festlegt......klasse für die MA, dauert eine Betriebsversammlung demnächst halt 2 Tage.
Das keiner mit einer Spoppuhr da stehen soll, ist eine reine Selbstverständlichkeit, aber wenn eine Redezeit um mehr als 15-20% überschritten wird kann der BRV, als legtimierter Vertreter oder Häuptling des Gremiums schon mal das Mikro den Saft ab drehen.
Ich bleibe aber in gerade so einem Fall wie hier bei dem Fragesteller der Meinung, soll sich der AG auskotzen, ein BR und dessen Vertreter müssen nur gut aufgestellt sein und Paroli bieten können. Dies gelingt am besten dann, wenn sich verschedene BR´s Themenartig aufstellen. Hier kann sich ein AG nicht auf einer Person konzentrieren. Und gerade dann kann man Menschen hinter sich vereinen, denn hier sehen MA, upps der BR macht ja doch was.
In dem Sinne ;
Frohes Schaffen
und
Frohe Weihnachten
Erstellt am 21.12.2016 um 15:43 Uhr von Pjöööng
Zitat (DummerHund):
"Und letzendlich bleibt, bei der Vorbereitung hat der AG rein gar nichts zu melden.
Der BR bereitet vor und dann kommt ein Punkt und kein Komma.
Zeiten der Redezeit werden zu gewiesen, denn es reden ja oftmals nicht nur BR und AG, sondern auch GEW oder sonstige Gäste."
Anderer Auffassung sind übrigens die Herren Fitting, Engels, Schmidt, Trebinger und Linsenmaier.
Erstellt am 21.12.2016 um 18:40 Uhr von DummerHund
Zitat(Pjöööng)
"Anderer Auffassung sind übrigens die Herren Fitting, Engels, Schmidt, Trebinger und Linsenmaier"
Ob dem tatsächlich so ist, will ich mal jetzt hier vom Rastplatz nicht zu 100% abstreiten(googlen schwierig da schwaches Netz). Ich kenne es halt nur anders, weil wir seinerzeit mit unserem AG oder der GL diese Probleme nie hatten. Werd mir in jedem Fall die Kommentierung noch mal durch lesen.