Erstellt am 12.10.2006 um 08:14 Uhr von rolfo2
Zu einer ordentlichen Betriebsversammlung ist es zwingend vorgeschrieben dass die GL eingeladen wird. Der GF hat ja auch Rederecht.
Erstellt am 12.10.2006 um 10:21 Uhr von harald
die frage war ja ob er nur zu den tagesordnungspunkten anwesend sein darf zu denen er eingeladen wurde. wen ich den komentar von kittner richtig interpretiere kan man ihn nach den og. punkten hinausbitten. sicher bin ich aber nicht. wir machen es aber so bissher ohne protest
Erstellt am 12.10.2006 um 10:55 Uhr von Kölner
Erstellt am 12.10.2006 um 15:38 Uhr von rolfo2
Hallo Astor, du verwechselst hier Betriebsratssitzung und Betriebsversammlung. Bei einer Sitzung darf er nur anwesend sein für die Tagesordnungspunkte zu denen er geladen ist, bei einer Betriebsversammlung natürlich über die gesamte Zeit.
Erstellt am 12.10.2006 um 16:15 Uhr von astor
Hallo Forum
Danke für die Antworten