Erstellt am 01.06.2007 um 15:02 Uhr von DUKE
hi Helge
Also wir machen das auch manchmal so....
meistens aber nachdem wir die GL Verabschiedet haben
Rob.
Erstellt am 01.06.2007 um 15:13 Uhr von paula
Macht doch eine außerordentliche Betriebsversammlung. Dazu muss der AG nicht geladen werden. Ist dann halt außerhalb der Arbeitszeit....
Erstellt am 01.06.2007 um 16:49 Uhr von betriebsratten
Die meisten AG lassen sich drauf ein wenn mans Ihnen erklärt. Haben doch sowieso Ihre Soitzel im Publikum..:-)
Erstellt am 02.06.2007 um 18:26 Uhr von osssi
Der BR ist Veranstalter und übt somit das Hausrecht während der Veranstaltung=BV aus. Somit ist es absolut kein Problem, die GF zeitweise oder ganz auszuschließen. Genau so kann man auch mit z. B. störenden Kollegen umgehen. Die GF muß auch nicht zu jeder BV eingeladen werden. Es reicht die Info, daß eine BV stattfinden wird. Gleich in dieser Info kann man mitteilen, daß die GF nicht eingeladen ist.
Wir haben ab und an das 'Glück', daß die GF kurzfristig absagt. Erfahrungsgemäß kommen da wirklich mehr Kollegen aus sich raus und sagen mal was.