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Teilnahmerecht der GF an Betriebsversammlung?

I
iwiminia
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, gem. BetrVG hat die GF ein Teilnahmerecht an der Betriebsversammlung. Für unsere morgige Betriebsversammlung wurde von meinen Mitarbeiterinnen der Wunsch geäußert, am Ende mit dem BR ohne Beisein der GF zu diskutieren. Wie kann man dieses ermöglichen, wenn die GF nicht freiwillig gehen will? Eilt wegen morgigem Termin. Danke.

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Community-Antworten (10)

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Mona-Lisa

04.12.2006 um 08:36 Uhr

@iwiminia, redet heute noch mit eurem AG, dass der BR wünscht, dass er nach dem offiziellen Teil die Betriebsversammlung verlässt. Ist besser, das im Vorfeld zu klären, als direkt vor Ort. Sollte er sich nicht darauf einlassen, werdet ihr ihn aus der Versammlung komplimentieren müssen.

T
tom

04.12.2006 um 09:42 Uhr

DA Ihr das Hausrecht auf der Betriebversammlung habt könntet ihr theoretisch den AG "rausschmeißen". Ich würde aber erst versuchen, es im Vorfeld zu klären.

K
Kölner

04.12.2006 um 10:20 Uhr

Gerade dann würde ich als AG bleiben!

L
Lotte

04.12.2006 um 10:30 Uhr

tom, ich bin mir ja nicht sicher, ob das Hausrecht des BR so weitreichend ist, dass es dem BR erlaubt, den AG vor die Tür zu komplimentieren...

M
Mona-Lisa

04.12.2006 um 10:34 Uhr

@Lotte, Hausrecht ist Hausrecht, oder gibt es ein bisschen Hausrecht? Klar ist auch, dass so ein Rauswurf die vertrauensvolle Zusammenarbeit nicht gerade fördert.......

T
tom

04.12.2006 um 10:34 Uhr

ES ist aber definitiv so, der BR lädt ja zur Betriebsversammlung ein und darf einladen und auch wieder entfernen wen er will. Er hat das Hausrecht auch wenn die Betriebsversammlung im Betrieb stattfindet.

S
SusiSorglos

04.12.2006 um 13:26 Uhr

Betriebsversammlung: Zu Gast im eigenen Haus
Veranstalter und Hausherr bei Betriebsversammlungen ist nach den Paragraphen 42 ff. des Betriebsverfassungsgesetzes der Betriebsrat. Der Arbeitgeber hat dort Rederecht (§ 43 Abs. 2), ist aber nicht Herr des Verfahrens. Wie wichtig diese Formalie ist, hängt vom gegenseitigen Verhältnis ab. Je selbst- und machtbewusster der Betriebsrat ist, desto mehr wird er Betriebsversammlungen für seinen eigenen Auftritt nutzen – immerhin sind sie sein wichtigstes Forum, um der Belegschaft seine Arbeit darzustellen. Dazu gehört meistens auch ein Schuss Polemik gegenüber dem Arbeitgeber.

Also, wenn man den AG nicht mehr braucht kann der BR. sich bei ihm für Anwesenheit und das gesprochene Wort bedanken und ihn nett hinaus komplimentieren.

P
paula

04.12.2006 um 14:14 Uhr

"Also, wenn man den AG nicht mehr braucht kann der BR. sich bei ihm für Anwesenheit und das gesprochene Wort bedanken und ihn nett hinaus komplimentieren."

versuchen kann er es ja....

M
Mona-Lisa

04.12.2006 um 14:16 Uhr

@tom, SusiSorglos, und jetzt komm ich auf das zurück, was Kölner gesagt hat: Was macht ihr, wenn er nicht geht?

L
Lotte

04.12.2006 um 16:53 Uhr

Mona-Lisa, das BetrVG kennt ein bißchen Hausrecht...;-)

So kann man z.B. in Kommentierungen zum §29 lesen, dass der BRV das Hausrecht während der BR Sitzung hat, aber kein BRM von der Sitzung ausschließen darf ;-P

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