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Außerordentliche Kündigung, mangelhafte Anhörung BR

M
Mücke
Jan 2018 bearbeitet

Folgendes Szenario:

BR-Wahlbewerber wurde innerhalb des nachwirkenden 6 Monats Kündigungsschutzes außerordentlich sofort, hilfsweise ordentlich zum nächstmöglichen Termin gekündigt. (Beleidigung Geschäftsführer, keine Abmahnung)

Der BR wurde zu einer Kündigung angehört, allerdings zu einer ordentlichen. Kündigung kam 1 Tag nach Anhörung.

Bekanntgabe des Wahlergebnisses war Mitte August 2016. Betriebszugehörigkeit des MA knapp 1 Jahr

Mitarbeiter wird Klage einreichen, Kündigung Wirkungslos wegen mangelhafter Anhörung BR.

Was wird möglicherweise beim Gütetermin/Verhandlung rauskommen?

Der MA wurde im Kündigungsschreiben freigestellt und hat Hausverbot bekommen.

Vorausgesetzt die Kündigung ist unwirksam: bleibt er freigestellt bis ende Kündigungsschutz + 4 Wochen Kündigungsfrist(Lt. Arbeitsvertrag) ?

Freue mich auf eure Antworten

Mücke

1.41708

Community-Antworten (8)

G
gironimo

12.12.2016 um 13:13 Uhr

Was wird möglicherweise beim Gütetermin/Verhandlung rauskommen?

Es findet ein Teppichhandel statt. Der AG bietet Geld - und wenn die Summe stimmt .....

Oder der gekündigte besteht auf Entscheidung, dann kommt es zum Kammertermin. Und da wird man sehen ........

Wenn die K. rechtsunwirksam ist, muss er weiter beschäftigt werden.

C
Challenger

12.12.2016 um 16:06 Uhr

Tach auch, wann hat der BR nach Anhörung eine Sitzung anberaumt und wie hat er sich zur Kündigung gegenüber dem AG geäußert, bzw welchen Beschluß hat er gefaßt ?

M
Mücke

12.12.2016 um 16:19 Uhr

Ich (BR, 1-köpfig) wurde mündlich zu einer ordentlichen Kündigung angehört und habe den GF auf den Kündigungsschutz wegen Wahlbeteiligung hingewiesen.

Ich hatte keine Zeit irgendwas zu beschließen, da zwischen der"Anhörung" (16 Uhr) und Kündigung (Morgen danach, 7:30) zuwenig Zeit war.

C
Catweazle

12.12.2016 um 18:25 Uhr

Die Fristen bestimmt nicht der Arbeitgeber. Bei einer außerordentlichen Kündigung sind es 3 Tage, bei einer ordentlichen eine Woche. Bei beiden Kündigungen hat der Arbeitgeber offensichtlich die Frist für die Stellungnahme des BRs nicht abgewartet. Entweder einigt sich der Kollege beim Gütetermin oder der Kündigungsschutzklage wird sehr wahrscheinlich stattgegeben.

G
gironimo

12.12.2016 um 18:39 Uhr

Ich (BR, 1-köpfig) wurde mündlich zu einer ordentlichen Kündigung angehört und habe den GF auf den Kündigungsschutz wegen Wahlbeteiligung hingewiesen<

Da ahne ich schon, was der AG versuchen wird vorzutragen . Nämlich, dass er den BR angehört hat und dieser eine Stellungnahme abgegeben hat. Er hatte aus den Äußerungen des BR den Eindruck, dass der BR keine weitere Stellungnahme mehr abgeben würde; also die Frist beendet war. Es wird auf Deine Aussage ankommen (nehme Dir einen Fachanwalt oder berate Dich mit dem des gekündigten Kollegen).

Dann wird es also um den § 15 KSchG. Bei fristlosen Kündigungen zieht der aber nicht. Ist zu klären: War die Beleidigung eine - oder wird hier aus einer Mücke ein Elefant gemacht.

M
Mücke

12.12.2016 um 19:02 Uhr

Der GF wurde als Alkoholiker betitelt.

Nochmal zur Anhörung : es war nur die Rede von einer ordentlichen Kündigung. Von einer Verbunds- oder außerordentlichen war nie die Rede. Ist die Anhörung nicht bereits dadurch mangelhaft?

C
Challenger

12.12.2016 um 20:44 Uhr

Tach auch, wenn die Anhörung nur auf eine ordentliche Kündigung beschränkt war, dann dürfte die außerordentliche Kündigung zweifellos unwirksam sein.

C
Challenger

14.12.2016 um 02:14 Uhr

Good Morning Mücke, Hier noch ein Nachtrag : Nach §103 BetrVG kann einem Wahlbewerber nur außerordentlich gekündigt werden. Hierzu Braucht der AG jedoch zwingend die Zustimmung des BR, die nach Deinem bisherigen Vortrag jedoch nicht vorliegt. Der AG hätte, um überhaupt kündigen zu können, zunächst die fehlende Zustimmung des BR durch das Arbeitsgericht ersetzen lassen müssen. Meiner Auffassung nach kann der AG die Kündigung in die Toone kloppen.

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