Außerordentliche Kündigung eines BR- Mitglieds
Unser BR hat einer außerordentlichen Kündigung eines BR- Mitglieds nicht zugestimmt. Nun gab es einen Termin vor Gericht, indem es um die Ersetzung der Zustimmung ( oder nicht) ging. Natürlich haben wir einen Anwalt , der uns vertritt. Zu diesem Termin hat der Anwalt das entsprechende BR- Mitglied mit einladen lassen. Bei dem entsprechenden Termin hatte ich das Gefühl, daß es eher um eine Kündigungsschutzklage für den Kollegen ging als um das eigentliche Anliegen. Der Anwalt war also eher ein Vertreter des Kollegen als des BR. Jetzt überlegen wir, ob wir in dem laufenden Verfahren den Anwalt wechseln können.( Der Anwalt hat für den Kollegen bereits ein Einigungsstellenverfahren begleitet.) Wir wollen natürlich nur das Beste für den Kollegen, fragen uns aber, ob der Anwalt nicht Vertretung vom BR und des Kollegen trennen müßte?
Community-Antworten (6)
27.10.2010 um 01:00 Uhr
Wenn er Profi genug ist wird er es trennen können. Andersherum, warum sollte er nicht eine Vertretung übernehmen können in der er indirekt dann schon involviert ist?
27.10.2010 um 01:05 Uhr
Killmauski, warum fragt ihr das euch überhaupt? Wenn ihr nur das Beste für den Kollegen gewollt habt, dann seid doch froh, ist doch gut gelaufen.
27.10.2010 um 01:29 Uhr
@Kilmauski Was soll der Anwalt denn Deines Erachtens vertreten bei Gericht?
27.10.2010 um 02:57 Uhr
Ein solches Zustimmungsersetzungsverfahren gleicht einem kündigungsschutzprozess. Ist doch auch klar oder? Das Gericht muss prüfen ob Kündigungsgründe gegeben sind denn dann wird ersetzt.
Außerdem wird sich wohl kaum ein Anwalt finden der das Mandat jetzt übernimmt. Der wird nämlich kaum Geld sehen. Der Wechsel mitten im Verfahren versucht nahezu doppelte Kosten und die muss der AG nicht hinnehmen
27.10.2010 um 18:02 Uhr
Wir finden,es ist überhaupt nicht gut gelaufen. Die ganze Sache ist auf die lange Bank geschoben worden, der nächste Termin findet erst im Februar statt. Ist für den Kollegen auch nicht gerade toll, solange auf heißen Kohlen zu sitzen.
27.10.2010 um 18:29 Uhr
Ich weiß nicht was ihr wollt! Der Kollege kann erst gekündigt werden, wenn die Zustimmung ersetzt wird. Wenn der nächste Termin erst im Februar ist hat er bis dahin auf jeden Fall seinen Arbeitsplatz....
Wollt ihr ihn etwas lieber heut als morgen loswerden? Auf den Ausgang hat die Dauer des Verfahrens doch keinen Einfluss... Bahnhof?
Wenn er auf heißen Kohlen sitzt weil er damit rechnet das die Zustimmung vom ArbG tatsächlich ersetzt wird soll er sich glücklich schätzen und die Zeit nutzen sich einen neuen Job zu suchen! Falls er nicht damit rechnet - wo ist das Problem? Falls er sich unsicher ist: Der RA wird doch wenigstens den Hauch einer Idee haben wie der Fall steht!
Oder erzähl uns doch mal, warum der Kollege außerordentlich gekündigt wurde. Vielleicht können wir uns eine (unverbindliche) Meinung bilden.
Und: Editiere Deine ursprüngliche Frage und nimm den Haken bei "nur 7 Antworten" weg.
Verwandte Themen
Fahrt zum GBR = Arbeitszeit?
Hallo zusammen, mit der Gefahr, dass diese Frage schon x Mal gestellt worden ist, stelle ich diese erneut. Stimmt das, dass man als BR Mitglied sich die Zeit von zu Hause zur GBR Sitzung als Überstu
Kündigung eines Wahlbewerbers
Hallo liebe Mitstreiter, wir hatten im Februar ausserordentliche Betriebsratswahlen. Es gab Listenwahl. Am 20.05 haben wir eine ausserordentliche, hilfsweise ordentliche, Kündigung eines MA erhalte
Außerordentliche Kündigung eines Ersatzmitglieds möglich?
wir haben ein Ersatzmitglied im Mai letzten Jahres geladen. Somit besteht ein Kündigungsschutz gegen einer ordentlichen Kündigung. Dieser Mitarbeiter wurde mehrmals ermahnt und abgemahnt, weil die K
Außerordentliche Kündigung eines BR-Mitglieds wegen zu vieler Fehlzeiten
Es kam eine Anhörung zur außerordentlichen Kündigung eines BR-Mitgliedes herein. Dieser hat in den letzten Wochen öfters einen Tag gefehlt und sich erst Stunden nach Arbeitsbeginn begründet (also ver
Loswerden eines BR - Mitglieds
Kündigung eines BR -Mitglieds (BR ist erst kürzlich gewählt worden und hat keinerlei Erfahrung) evtl. auch durch Änderungskündigung bei gleichzeitiger Kürzung der Bezüge um so eine Kündigung des Mitgl