Unser BR hat einer außerordentlichen Kündigung eines BR- Mitglieds nicht zugestimmt. Nun gab es einen Termin vor Gericht, indem es um die Ersetzung der Zustimmung ( oder nicht) ging. Natürlich haben wir einen Anwalt , der uns vertritt. Zu diesem Termin hat der Anwalt das entsprechende BR- Mitglied mit einladen lassen. Bei dem entsprechenden Termin hatte ich das Gefühl, daß es eher um eine Kündigungsschutzklage für den Kollegen ging als um das eigentliche Anliegen. Der Anwalt war also eher ein Vertreter des Kollegen als des BR. Jetzt überlegen wir, ob wir in dem laufenden Verfahren den Anwalt wechseln können.( Der Anwalt hat für den Kollegen bereits ein Einigungsstellenverfahren begleitet.) Wir wollen natürlich nur das Beste für den Kollegen, fragen uns aber, ob der Anwalt nicht Vertretung vom BR und des Kollegen trennen müßte?