Außerordentliche Kündigung - BR-Stellungnahme
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
ein Kollege wurde außerordentlich gekündigt. Der BR hat widersprochen bzw. Bedenken geäußert. Bei einer ordentlichen Kündigung hat der betroffene AN ja Anspruch auf eine Kopie der BR-Stellungnahme, zumindest, wenn ein Weiterbeschäftigungsanspruch nach § 102 BetrVG besteht. Jetzt meine Frage. Hat der AN auch einen gesetzlichen Anspruch auf Herausgabe der BR-Stellungnahme im Fall der außerordentlichen Kündigung? Ich wälze schon seit ´ner Stunde meine Bücher, kann aber bis jetzt nix finden. Wäre toll, wenn Ihr mir weiterhelfen könntet...
Community-Antworten (4)
12.03.2012 um 12:54 Uhr
Also ich habe auch nichts gefunden. Geht man aber von dem Zweck der Vorschrift aus, nämlich dem AN die Vorbereitung eines Rechtsstreits zu ermöglichen (siehe Kommentare zum § 102 BetrVG; eventuelle Schadensersatzansprüche bei fehlender Übermittlung der BR-Stellungnahme), kann man eigentlich nur zu dem Schluß kommen, dass auch bei einer fristlosen K. der AN einen Anspruch haben wird.
Ehrlich gesagt habe ich mir nie diese Frage gestellt, weil ich - unabhängig von den Verpflichtungen des AG - dem AN grundsätzlich schon seitens des BR diese Stellungnahme zugestellt habe.
12.03.2012 um 12:59 Uhr
Bei personellen Einzelmaßnahmen sollte der betroffene AN immer vom BR über die Vorgehensweise informiert werden; liegen Gründe für eine außerordendliche / fristlose Kündigung vor? Ist der AN noch tragbar für Euren Betrieb? "Bedenken" die der BR äußert könnt Ihr in die Tonne klopfen! Hier kann man nur Wiederspruch einlegen oder die Einspruchsfrist verstreichen lassen!
12.03.2012 um 13:47 Uhr
@ gironimo Der AN hat unsere Stellungnahme schon erhalten, aber halt inoffiziell. Mir geht´s nur darum, ob ich als BR auch so vorgehen darf.
@ Pappnase Es liegen keine "wirklichen" Gründe vor, vielmehr halten wir die Sache für vorgeschoben, um den AN loszuwerden. Deine Aussage bezüglich "Bedenken in die Tonne" halte ich für falsch, da es beim Kündigungsschutzprozeß meiner Ansicht nach niemals verkehrt sein kann, wenn ein Richter durch den BR Informationen erhält, die möglicherweise sonst unter den Tisch fallen würden (in meinem Beispiel halt der Verdacht, dass die Kündigung vorgeschoben ist im Zusammenhang mit Vorgängen, die wohl eher der Grund sein dürften, den AN loswerden zu wollen)
12.03.2012 um 16:37 Uhr
""Bedenken" die der BR äußert könnt Ihr in die Tonne klopfen! Hier kann man nur Wiederspruch einlegen oder die Einspruchsfrist verstreichen lassen!"
hmmm, dem kann ich so leider nicht entsprechen, bedenke hier handelt es sich um eine "außerordentlich" e Kündigung nach 102 BetrVG...
Verwandte Themen
Stellungnahme des BR bei Kündigung, Einsicht durch betroffene MA?
ÄlterLiebe BR-Kollegen, heute wende ich mich mit einem äußerst diffizilen Problem an Euch, bei dem ich Euren Rat brauche, weil ich nicht weiß, wie wir weiter vorgehen können bzw. müssen. In der verga
§ 102 BetrVG Bereitstellung der Stellungnahme / Anhörung des BR an AN nach erfolgter Anhörung
ÄlterEs erfolgte eine ausgelöste Anhörung nach § 102 BetrVG. Vor Ablauf der Frist hat die Kündigung den Machtbereich des AG verlassen und wurde dem AN zugestellt. Entsprechend lag dieser die Stellungnahme
Stellungnahme zur fristlosen / ordentlichen Kündigung
ÄlterHallo ich bin BRV und habe folgende Frage. Ich habe vor ca. 2 Wochen Brief von GL erhalten zwecks Stellungnahme zu einer fristlosen Kündigung. Wir hatten daher noch am selben Tag eine Besprechung m
Stellungnahme vom BR zu einer fristlosen / ordentlichen Kündigung
ÄlterHallo ich bin BRV und habe folgende Frage. Ich habe vor ca. 2 Wochen Brief von GL erhalten zwecks Stellungnahme zu einer fristlosen Kündigung. Wir hatten daher noch am selben Tag eine Besprechung m
Betriebsbedingte Kündigung ohne Notwendigkeit - wie reagiert man?
ÄlterHallo Dem relativ neuen Betriebsrat liegt das erste mal eine Kündigung vor. Ein Arbeitnehmer hat einen Konflikt mit seinem Vorgesetzten und ist nach einem "Schlichtungsgespräch" von Seiten des Manage