Liebe Kolleginnen und Kollegen,

ein Kollege wurde außerordentlich gekündigt. Der BR hat widersprochen bzw. Bedenken geäußert. Bei einer ordentlichen Kündigung hat der betroffene AN ja Anspruch auf eine Kopie der BR-Stellungnahme, zumindest, wenn ein Weiterbeschäftigungsanspruch nach § 102 BetrVG besteht.
Jetzt meine Frage. Hat der AN auch einen gesetzlichen Anspruch auf Herausgabe der BR-Stellungnahme im Fall der außerordentlichen Kündigung? Ich wälze schon seit ´ner Stunde meine Bücher, kann aber bis jetzt nix finden. Wäre toll, wenn Ihr mir weiterhelfen könntet...