Anhörung BR bei außerordentlicher Kündigung
Hallöchen,
heute habe ich mal eine Frage zur Anhörung des BR bei einer außerordentlichen Kündigung.
Laut BetrVG § 102 müssen die Bedenken des BR innerhalb von drei Tagen an den AG gesandt werden. Sind damit nun drei Arbeitstage, Werktage oder Kalendertage gemeint?
Vielen Dank für Eure Antworten
Feli
Community-Antworten (3)
17.02.2011 um 15:50 Uhr
@FelidaeB Fällt der letzte Tag der drei Kalendertage auf einen "Nichtarbeitstag" so ist der nächste Arbeitstag der Abgabetermin der Stellungnahme.
Beispiel: der dritte Tag ist ein Samstag so läuft die Frist bis zum Montag.
17.02.2011 um 15:51 Uhr
Nachzulesen in §186-193 BGB
17.02.2011 um 15:59 Uhr
Vielen Dank - das hilft mir/uns sehr weiter!!!
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