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Anhörung BR bei außerordentlicher Kündigung

F
FelidaeB
Jan 2018 bearbeitet

Hallöchen,

heute habe ich mal eine Frage zur Anhörung des BR bei einer außerordentlichen Kündigung.

Laut BetrVG § 102 müssen die Bedenken des BR innerhalb von drei Tagen an den AG gesandt werden. Sind damit nun drei Arbeitstage, Werktage oder Kalendertage gemeint?

Vielen Dank für Eure Antworten

Feli

1.30503

Community-Antworten (3)

F
Forentroll

17.02.2011 um 15:50 Uhr

@FelidaeB Fällt der letzte Tag der drei Kalendertage auf einen "Nichtarbeitstag" so ist der nächste Arbeitstag der Abgabetermin der Stellungnahme.

Beispiel: der dritte Tag ist ein Samstag so läuft die Frist bis zum Montag.

R
rkoch

17.02.2011 um 15:51 Uhr

Nachzulesen in §186-193 BGB

F
FelidaeB

17.02.2011 um 15:59 Uhr

Vielen Dank - das hilft mir/uns sehr weiter!!!

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