Hallöchen,

heute habe ich mal eine Frage zur Anhörung des BR bei einer außerordentlichen Kündigung.

Laut BetrVG § 102 müssen die Bedenken des BR innerhalb von drei Tagen an den AG gesandt werden. Sind damit nun drei Arbeitstage, Werktage oder Kalendertage gemeint?

Vielen Dank für Eure Antworten

Feli