heute habe ich mal eine Frage zur Anhörung des BR bei einer außerordentlichen Kündigung.
Laut BetrVG § 102 müssen die Bedenken des BR innerhalb von drei Tagen an den AG gesandt werden. Sind damit nun drei Arbeitstage, Werktage oder Kalendertage gemeint?
Vielen Dank für Eure Antworten
Feli
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