Erstellt am 09.12.2016 um 09:07 Uhr von gironimo
Das war bei mir im letzten Jahrhundert. Frage doch mal bei den Gewerkschaften oder dem DGB nach.
Erstellt am 09.12.2016 um 09:18 Uhr von Catweazle
https:zentrale-seminare.verdi.de/2017/suche.php?si=584a6866bd557
Für Verdi-Mitglieder kostenlos
Erstellt am 09.12.2016 um 09:25 Uhr von Tulpe
Es gibt 1000 Anbieter. Auch hier WAF.
So wie du die Frage stellst hast du noch kein Seminar Besucht. Dann fang mal mit einem Grundseminar an. Egal wo, daraus ergibt sich dann, die Infos die du brauchst.
Viel Spass
Gruß
Erstellt am 09.12.2016 um 09:37 Uhr von celestro
So eine Liste wirst Du nicht finden, DENN ... sofern Du es ausreichend begründen kannst, ist praktisch alles möglich. Aber ohne Begründung, hast Du keinen Anspruch auf irgendwas ...
Erstellt am 09.12.2016 um 10:28 Uhr von Catweazle
celestro, es geht hier um 37,7 Seminare. Voraussetzungen sind: Betriebsratsbeschluss unter Berücksichtigung der betrieblichen Notwendigkeit. Es muss auch von den zuständigen Behörden der Länder anerkannt sein.
Erstellt am 09.12.2016 um 10:35 Uhr von lolium
Danke für Eure Antworten,
der Link zu ver.di war auch schon ein guter Tipp! Das ein oder andere Interessante Seminar ist da auch dabei.
Ich bin auf der Suche nach eher Gesellschaftspolitischen Themen, da fällt mir die Begründung nach 37,6 doch etwas schwer.
Erstellt am 09.12.2016 um 10:39 Uhr von celestro
Naja ... "Gesellschaftspolitik" fällt wohl eher weniger unter die Aufgabe des BR, oder ?
Erstellt am 09.12.2016 um 11:34 Uhr von moreno
@Celestro Du hast keine Ahnung wofür der 37,7 da ist oder?
Erstellt am 09.12.2016 um 12:35 Uhr von rtjum
Erstellt am 09.12.2016 um 12:46 Uhr von moreno
Ne auch nicht :-)
Individualanspruch des BRM Gesellschaftspolitik gehört u.a. auch dazu. Wie gesagt Verdi bietet da schon sehr gute Seminare die für Mitglieder kostenlos sind.
Erstellt am 09.12.2016 um 12:51 Uhr von rtjum
schon klar, aber Bildungsurlaub geht ohne BR, also ein wenig einfacher...
Erstellt am 09.12.2016 um 12:55 Uhr von moreno
Naja rtjum aber erst mal gibt's nicht in allen Bundesländern Bildungsurlaub und zweitens warum soll ich als BRM nicht diese zusätzliche Möglichkeit nutzen mich weiter zu bilden. Den Bildungsurlaub heb ich mir dann für ,,angstfreies Trommeln auf Hawaii" auf ;-)
Erstellt am 09.12.2016 um 13:38 Uhr von celestro
"Den Bildungsurlaub heb ich mir dann für ,,angstfreies Trommeln auf Hawaii" auf"
Zum Glück ist da ein Smilie dran, sonst könnte man auf die Idee kommen, dass das Ernst gemeint ist und man dafür Bildungsurlaub bekommen könnte.
Erstellt am 09.12.2016 um 19:11 Uhr von Moreno
Oh Celestro keine Ahnung von der Freisstellungsmoeglichkeit für Betriebsräte und keine Ahnung von Bildungsurlaub das tut mir leid für Dich! 😀
Erstellt am 10.12.2016 um 13:59 Uhr von celestro
@ fake Moreno
bla bla bla
Erstellt am 10.12.2016 um 14:22 Uhr von Ernsthaft
@Celestro
„Zum Glück ist da ein Smilie dran, sonst könnte man auf die Idee kommen, dass das Ernst gemeint ist und man dafür Bildungsurlaub bekommen könnte.“
Das wäre auch ernst gemeint nicht unrealistisch.
Bildungsurlaub unterliegt ja keiner räumlichen Beschränkung und Trommeln gehört für Hawaiiana ja zu deren Kulturgut.
Erstellt am 10.12.2016 um 14:36 Uhr von Moreno
Ich sag ja Celestro keine Ahnung aber rummeckern vielleicht solltest Du mal mit dem Thema auseinandersetzen dann wirst Du erkennen, dass auch Trommeln Bildungsurlaub sein kann!
Erstellt am 12.12.2016 um 09:47 Uhr von celestro
@ Moreno
Vielleicht mal selbst mit dem Thema auseinander setzen ?
Z.B. Deutschland - NRW:
"Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz (AWbG)
§ 1 Grundsätze
(3) ...... Bildungsinhalte, die sich nicht unmittelbar auf eine ausgeübte berufliche Tätigkeit beziehen, sind eingeschlossen, wenn sie in der beruflichen Tätigkeit zumindest zu einem mittelbar wirkenden Vorteil des Arbeitgebers verwendet werden können.
§ 9 Absatz 2:
Keine Bildungsveranstaltungen im Sinne dieses Gesetzes sind Veranstaltungen, die
1. der Erholung, der Unterhaltung, der privaten Haushaltsführung, der Körper- und Gesundheitspflege, der sportlichen, künstlerischen oder kunsthandwerklichen Betätigung oder der Vermittlung entsprechender Kenntnisse oder Fertigkeiten dienen,
2. auf das Einüben psychologischer oder ähnlicher Fertigkeiten gerichtet sind,
3. auf den Erwerb von Fahrerlaubnissen oder ähnlichen Berechtigungen vorbereiten,
4. Studienreisen sind oder
5. mehr als fünfhundert Kilometer entfernt von der Grenze des Landes Nordrhein-Westfalen stattfinden. Satz 1 Nummer 5 gilt nicht für Veranstaltungen an Orten von Gedenkstätten oder Gedächtnisorten, die der Auseinandersetzung mit dem Nationalsozialismus dienen."
Da wirst Du also weder Trommeln (außer für einen hauptamtlichen Trommler / dafür findet man dann aber keinen Kursus) drunter bekommen, noch Hawaii ...
@ Ernsthaft
Wie Du siehst, gibt es da durchaus räumliche Beschränkungen ... ganz erhebliche sogar.
Erstellt am 12.12.2016 um 10:22 Uhr von Ernsthaft
Tschapö….da hat sich ja jemand richtig Mühe gegeben.
Ich muss jetzt auch zugeben, nicht die Bildungsgesetze aller Bundesländer zu kennen und bin daher von dem bei uns Geltendem, in dem es eine solche Beschränkung nicht gibt, ausgegangen.
http://aewbarchiv.demokratiezentren-nds.de/images/stories/PDF_Bildungsurlaub/NBildUG.PDF
Finde ich aber gut und ist wohl auch lehrreich, wenn sich jemand hinsetzt und seine Meinung nicht nur vertritt, sondern auch untermauert.
Da auch ein „Ernsthaft“ nicht allwissend ist, kann auch er hier noch was lernen.
Erstellt am 12.12.2016 um 11:12 Uhr von celestro
Und ich war (in meiner Antwort bezüglich Hawaii) halt davon ausgegangen, das die räumliche Beschränkung nicht nur hier in NRW gilt, sondern zumindest "ähnlich" auch in den anderen Bundesländern.
Interessant das Niedersachsen da ganz anders vorgeht.
Erstellt am 12.12.2016 um 12:31 Uhr von moreno
Na vor allem braucht ein Trommler ja keinen Bildungsurlaub ,,Trommeln" das hast Du auch mit ,,mittelbar wirkenden Vorteil des Arbeitgebers" verwechselt. Sonst könnte ein Schweißer ja nur einen Schweißkurs als BU machen.
Trommeln z.B erhöht das Rhythmus Gefühl und hat damit einen mittelbar wirkenden Vorteil für viele Arbeitgeber" . Na immerhin hast Du Dich so mal mit dem Thema befasst ;-)
Erstellt am 12.12.2016 um 12:52 Uhr von celestro
Dann zeig mir mal bitte, wo es Trommlerkurse für egal was für AN gibt. Du wirst keinen finden, weil Deine Argumentation absurd ist ...
P.S. Mein letzter BU war übrigens vom 29.11.16 - 02.12.16 ... also soviel zum Thema "mal damit befasst".
Erstellt am 12.12.2016 um 14:33 Uhr von moreno
Rhythmus und Trommeln in der Pädagogik
Rhythmus ist Leben. Im Rhythmus liegt eine tiefe archaische Kraft und Energie, die uns berührt und der auch wir Europäer uns nur schwer entziehen können. So erweist sich in pädagogischen und therapeutischen Situationen die Arbeit mit Rhythmus und Trommeln immer wieder als wirksames Medium, Menschen in Verbindung zu bringen und die musikalischen und auch emotionalen Ausdrucksmöglichkeiten jeder einzelnen Person zu fördern.
Dank der vergleichsweise „einfachen“ Handhabung von Trommeln kann man auch ohne musikalische Vorbildung in einer Gruppe schnell zu einem musikalischen Erlebnis kommen. Auf spielerische Weise werden während des Trommelns die Entwicklung und Entfaltung von Selbstwertgefühl, soziale Kompetenz und Kreativität gefördert.
Die Fortbildung bietet das "Grund-Handwerkszeug“, um mit Gruppen zusammen in die trommelnde Begegnung zu gehen. In aufeinander abgestimmten Bausteinen vermittelt sie sowohl rhythmisch-musikalisches Basiswissen als auch spezifische musikpädagogische und -therapeutische Methodik. Musikalische Vorkenntnisse sind nicht erforderlich, aber auch kein Hindernis Quelle:Sozialpädagogisches Bildungswerk Münster
Dann frag mal da ob meine Argumentation absurd ist.
Erstellt am 12.12.2016 um 15:24 Uhr von celestro
Zielgruppe: Menschen, die mit Gruppen in sozialen, pädagogischen und therapeutischen Berufsfeldern arbeiten
Erstellt am 12.12.2016 um 18:19 Uhr von Moreno
Und das sind alles Trommler? 😀
Erstellt am 12.12.2016 um 19:15 Uhr von celestro
Nein, aber es ist dennoch kein passender Kurs für "Dann zeig mir mal bitte, wo es Trommlerkurse für egal was für AN gibt." Es ging um einen Trommler-Bildungsurlaub für den Security-Typen von der Großraumdisco oder für den Arbeiter am Band bei VW.
Erstellt am 12.12.2016 um 19:29 Uhr von Moreno
Das hab ich ja nicht behauptet ich hab geschrieben das angstfreie Trommeln heb ich für meinen Bildungsurlaub auf 😀 Du schreibst aber Trommeln als Bildungsurlaub geht nur für hauptamtliche Trommler und das ist verkehrt.