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Kollegin im Mutterschutz/Kind verloren/Versetzung

T
Tapas
Jan 2018 bearbeitet

Folgender Sachverhalt sorgt momentan bei uns akut für hitzige Diskussionen:

Wir haben eine Kollegin (bis kürzlich im Mutterschutz, 7.Monat) mit einer weitreichenden Krankengeschichte (psych. Überlastung)– deren Planstelle bis dato seit Eintritt der Schwangerschaft unbesetzt ist.

Die GL hat nun einen Antrag auf Versetzung eines Kollegen auf den Platz der sich im Mutterschutz befindlichen Kollegin an uns gerichtet. Nun hat sich tragischerweise ereignet, dass die Kollegin zeitgleich ihr Kind verloren hat.

Für uns als Betriebsrat stellt sich nun die Frage, wie wir in diesem Fall am besten agieren?

Fraglich für uns ist auch, ob nun der Mutterschutz nach Verlust des Kindes noch greift?

Offen ist auch, wann die Kollegin wieder insgesamt arbeitsfähig sein wird; als BR wollen wir nach Möglichkeit auch den Arbeitsplatz der Kollegin erhalten, wissen aber momentan nicht, ob und wie wir den Antrag rechtssicher ablehnen können. Wir sind nicht generell gegen die Versetzung des durch die GF vorgeschlagenen Kollegen, befürchten aber eine gesundheitliche Mehrbelastung für die eh schon angeschlagenen Kollegin, ggf. sogar deren eher kurzfristige Kündigung aufgrund ihrer Krankenhistorie.

Kann uns jemand hierzu bitte eine belastbare Information aus der Praxis geben?

Danke vorab

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Community-Antworten (4)

M
Moreno

08.12.2016 um 17:09 Uhr

Na der Unterschied ist zwischen Fehlgeburt und Todgeburt liegt bei 500 Gramm glaub ich. Bei der Fehlgeburt gibt es keinen Anspruch auf Mutterschutz bei der Todgeburt schon. Hier kann die Mutter aber mit ärztlichen Attest auf eigen Wunsch wieder anfangen zu arbeiten. Also unterm Strich wisst Ihr nicht ob und wann die Kollegin wieder kommt.

Ich würde den Versetzungswunsch des AG ablehnen mit der Begründung, dass durch die personelle Maßnahme Tatsachen bestehen, dass andere AN gekündigt werden oder sonstige Nachteile erleiden.

A
AlterMann

08.12.2016 um 17:13 Uhr

"Die GL hat nun einen Antrag auf Versetzung eines Kollegen auf den Platz der sich im Mutterschutz befindlichen Kollegin an uns gerichtet."

Tapas: Hat die GL Euch über den Antrag des Kollegen informiert, oder hat er Euch ein Zustimmungsersuchen geschickt? Eine genaue Wortwahl erleichtert eine passgenaue Antwort.

Wenn Euch die GL ein Zustimmungsersuchen hat zukommen lassen, würde ich es mit Hinweis auf die unklare Lage und Euren Befürchtungen für die Kollegin ablehnen. ihr könntet ja dazu schreiben, dass Ihr dies bitte nicht als fehlende Wertschätzung für den Kollegen verstanden haben wollt.

Und wenn Ihr noch kein Zustimmungsersuchen nach §99 habt, kann man ja mal nachfragen, welche Gedanken sich die GL so macht. Weiß sie schon etwas vom Verlust des Kindes?

G
gironimo

08.12.2016 um 17:23 Uhr

Unter der gegebenen Situation würde ich bei einer Anhörung des BR nach § 99 BetrVG eine Zustimmungsverweigerung formulieren. Faktisch ist davon auszugehen, dass die Kollegin in absehbarer Zeit zurückkehrt. Daher führt die Besetzung ihrer Stelle zu befürchteten Nachteilen im Sinne § 99 Abs. 2 Nr. 3 BetrVG .

Und dann kann man ja mit dem AG auch über Lösungswege diskutieren.

B
blackjack

08.12.2016 um 17:41 Uhr

moreno Schutz auch bei Fehlgeburten, wenn die Schwangerschaft mindestens zwölf Wochen bestanden hat.

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