Erstellt am 05.12.2007 um 13:54 Uhr von enes
Die Frage die sich hier stellt ist: wie begündet der AG diese Versetzung,dürfte der MA seine jetzige Tätigkeit mit 30% nicht mehr ausüben,ist seine gesundheitliche verschlechterung auf seine jetzige tätigkeit zurückzuführen ?
Erstellt am 05.12.2007 um 15:48 Uhr von BR in Not
Hallo enes,
ja, bisher arbeitet er an einem Lärmarbeitsplatz und aus unserer Sicht
wurde er auch dadurch krank. Ein Arzt sagte ihm mit 30% Behinderung
könne er einen Antrag auf Gleichstellung stellen und wäre dadurch besonders
geschützt.
Gruß BR in Not
Erstellt am 06.12.2007 um 13:12 Uhr von Angi1
Hallo BR in Not,
wenn der Kollege aus gesundheitlichen Gründen versetzt wird, handelt der AG korrekt ( Fürsorgepflicht).
Schwerbehindert ist der Kollege erst mit 50%.
Laut § 2 Abs. 3 SGB IX können Schwerbehinderten Menschen gleichgestellt nur behinderte Menschen mit einem Grad von mindestens 30 werden, wenn sie infolge ihrer Behinderung ohne die Gleichstellung einen geeigneten Arbeitsplatz im Sinne des § 73 nicht erlangen oder nicht behalten können.
MfG
Angi1
Erstellt am 07.12.2007 um 07:03 Uhr von BR in Not
Hallo Angi1,
auch wir wollen dass er an einen anderen Arbeitsplatz bekommt an
dem es ihm gesundheitlich bessergeht.
Aber was ist mit seinem Lohn???
Er soll langsam abgestuft werden und genau dass finden wir nicht in Ordnung,
da er durch den Betrieb (Lärm macht krank) krank wurde.
Gruß BR in Not
Erstellt am 09.12.2007 um 01:30 Uhr von Der alte Heini
Wieso wurde ein Mitarbeiter an einem Lärmarbeitsplatz durch Lärm krank?
Ist bei Euch kein Gehörschutz pflicht?
Ob hier überhaupt eine Versetzung notwendig ist, sollte doch wohl ein Arbeitsmediziner beurteilen und nicht ein angebliche fürsorglicher Arbeitgeber, den eher andere Motive treiben als die Gesundheit von jederzeit zu ersetzenden Arbeitnehmern.
Erstellt am 10.12.2007 um 10:28 Uhr von BR in Not
Hallo Heini,
die Motive des Arbeitgebers sind nur, den AN in eine niederige EG Gruppe einzustufen.
In dem Bereich des Arbeitnehmers, hilft auch kein Gehörschutz (den er natürlich hat!!),
denn Lärm gelangt auch durch den Körper in den Menschen.
Er würde auch gerne im viel leiseren Lager Arbeiten, aber nicht mit einer Lohnkürzung.
Danke und Gruss BR in Not
Erstellt am 10.12.2007 um 13:03 Uhr von Lotte
BR in Not,
bei der Versetzung seid Ihr in der Mitbestimmung und wenn es durch die Versetzung zu einer Verschlechterung hinsichtlich der Bezahlung kommt, dann muss der Arbeitgeber eine Änderungskündigung aussprechen bevor er sein Vorhaben ausführen kann, es sei denn der AV gibt eine solche Versetzung her.
Natürlich hat aber der Kollege dann immer noch den alten Arbeitsplatz.
Weiß die BG Bescheid?