Erstellt am 22.02.2007 um 09:56 Uhr von Kölner
@betriebsratten
Überlastungsanzeige?
Besonders interessant, wenn zu betreuende Menschen im Spiel sind.
Erstellt am 22.02.2007 um 10:18 Uhr von SSGG
@betriebsratten
was sagt der AV bzw. die Stellenbeschreibung. Prüfbar ist auch das ArbSchG.
Erstellt am 22.02.2007 um 10:30 Uhr von Jube
Von wegen ArbSchG: SiBa einschalten, Gefährdungsanalyse (auch psychische Gefährdungen sollten dort vorkommen!)
Von wegen Überlastungsanzeige: trauen sich viel zu wenige (besonders in den "sozialen" Bereichen). Nicht selten ging das auch nach hinten los und brauchte viel BR-Überzeugungskraft, um Schlimmeres abzuwenden, aber einen Versuch ist es allemal wert. Dann am Besten mit Verweis darauf, was man selbst schon unternommen hat, um die Situation abzuschwächen.
Erstellt am 22.02.2007 um 12:22 Uhr von betriebsratten
@jube
Sicherheitsbeauftragte oder Sicherheitsfachkraft? Nehme an Du meinst letztere
Erstellt am 22.02.2007 um 23:26 Uhr von Akira
Hallo betriebsratten
Versuch es einmal hiermit:
http://www.baua.de/
Themen von A-Z
Psychische Fehlbelastung/ Stress
Checklisten zur Erfassung von Fehlbeanspruchungsfolgen (ChEF)
arbeite die Checklisten ab, es ist alles erklärt
Dann hin zur Datenauswertung.
ach wühl die Seiten mal durch.
Erstellt am 23.02.2007 um 00:07 Uhr von waschbär
betriebsratten,
stellenbeschreibung, bekommt er immer nur die "mehrarbeit" oder ist es bei euch so üblich ?
ggf könnte da auch mobbing hinter stecken.
>kölner,
Überlastungsanzeige .... grins , mega grins ....ambessten die von Ver.di..... die haben immer hin den Waschbär Test gemacht ... grins ...
Erstellt am 23.02.2007 um 08:11 Uhr von betriebsratten
@alle Stellenbeschreibungen gibt es bei uns nicht.
Manchmal trauere ich dem nach...manchmal ists auch von Vorteil. Der eine oder andere Vorgesetzte hat schon geflennt wenn er einen MA loswerden wollte mit dem Argument der mangelnden Arbeitserfüllung und das Gericht hat dann gefragt: Wo ist die Aufgabe beschrieben?
Halt alles 2 Seiten...
Noch jemand mit Tips?
Danke vorab
Erstellt am 23.02.2007 um 08:43 Uhr von Fayence
betriebsratten,
warum geht Ihr dann nicht den Weg der Mitarbeiterbeschwerde ???
Eine berechtigte MA-Beschwerde, die vom AG oder deren Berechtigung notfalls durch die Einigungsstelle anerkannt wurde, löst einen Rechtsanspruch für den MA aus. Der AG MUSS dann Abhilfe schaffen.
P.S.
Dazu einmal eine Kommentierung zu §§ 84,85 BetrVG lesen
Erstellt am 23.02.2007 um 10:21 Uhr von Akira
Hallo betriebsratten
Wenn keine Stellenbeschreibung, dann Zwischenzeugniss in dem dann stehen sollte was der MA zu unseren vollsten Zufriedenheit erledigt hat.
Gehe doch nochmal auf die von mir genannten Seite, dort steht einiges bezüglich der Überbelastung.
Mit diesen Sachen kann man schon mal agieren.
Hier etwas aus dem Arbeitsschutz:
In der nach § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) geforderten Gefährdungsbeurteilung sind psychische und physische Belastung und Beanspruchung ein Aspekt der Arbeit, der zu analysieren ist. Stress stellt dabei einen der wichtigen Risikofaktoren für die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten dar. In den Anleitungen zur Beurteilung der Arbeitsbedingungen der Berufsgenossenschaften und Fachinstitutionen finden sich gute Darstellungen der Stress erzeugen Faktoren sowie Maßnahmen zu deren Minderung. Maßnahmen zum Stressabbau erfordern in der Regel die Mitwirkung der Betriebsräte. Viele Betriebsräte haben sich in der Vergangenheit intensiv für die Verringerung psychischer Belastungen der Arbeitnehmer eingesetzt.
Die DIN 33 405 - "Psychische Belastung und Beanspruchung" - definiert einige der Stress auslösenden Faktoren (Stressoren), die im Arbeitsleben häufig auftreten. Daraus lassen sich überwiegend technisch orientierte Lösungsansätze zu deren Beseitigung bzw. Reduktion ableiten.
Im arbeitswissenschaftlich eingeführten Belastungs- und Beanspruchungsmodell werden "Belastungen und/oder Stressoren als Stimuli aufgefasst, die als Anforderungen der Umgebung oder der Tätigkeit auf eine Person einwirken und über einen angebbaren Zeitraum eine bestimmte Intensität überschreiten. Die Stressoren oder Belastungen führen zu Reaktionen, die als Beanspruchung, Stressreaktionen oder Stressfolgen bezeichnet werden." (Antoni/Bungard, 1989)
Stress ist einer der wesentlichen Hindernisfaktoren für qualitätsgerechte Aufgabenausführung und eine Quelle für Ineffektivität und Fehler. Stress beeinflusst Affekte und Leistungsfunktionen des Menschen zum Teil erheblich, selbst Krankheiten können ausgelöst werden. Motorische Reaktionen, Wahrnehmungsänderungen, kognitive Prozesse und das Problemlöseverhalten ändern sich unter Stress. Leistungseinbußen sind ebenso möglich wie Leistungssteigerungen bestimmter Fähigkeiten und Fertigkeiten. In der Sicherheitsforschung lässt sich eine Zunahme der Fehlerhäufigkeit bei industrieller Tätigkeit unter Stress belegen.
Bewältigungsstrategien des Individuums gegenüber Stress sind uneinheitlich. Unter bestimmten Bedrohungen wird der Mensch u. U. handlungsunfähig. Bewältigung von Stress kann - in Abhängigkeit von Persönlichkeitsmerkmalen und situativen Faktoren - vielfältige Ausdrucksformen finden, z. B.:
Attackieren oder Vermeiden von Bedrohungsquellen
mit Affekten reagieren
Abwehrmechanismen entwickeln
realitätsgerecht oder irrational reagieren
mit Krankheit reagieren.
Muss zur Arbeit Chef nicht aus den Augen lassen ;-))