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Wiedereingliederung - muß die Kollegin auch an ihren Dienstwochenenden arbeiten?

E
Edeltraud
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, Ich bin Betriebsrat in einem Ambulanten Pflegedienst, wir haben eine Kollegin die nach langer Krankheit eine wiedereingliederung nach Hamburgermodell macht,(vier,sech dann wieder acht Stunden mit begleitung) meine Frage ist nun muß die Kollegin auch an Ihren Dienstwochenenden arbeiten. Auf dem Schreiben vom Arzt ist kein vermerk, daß Sie nur 5 Tage arbeiten soll.

für viele antworten bedanke ich mich schon im vorraus.

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Community-Antworten (2)

L
Lotte

15.09.2009 um 00:38 Uhr

Edeltraud, warum sollte sie nicht an ihren Dienstwochenenden arbeiten müssen? Eine 5 Tage Woche könnte sie ja trotzdem haben, wenn das in ihrem AV so vorgesehen ist.

F
fishbed

15.09.2009 um 10:39 Uhr

Hallo,

wenn die Kollegin im Hamburger Model ist muss sie überhaupt nicht arbeiten. Sämtliche Tätigkeit läuft auf freiwilliger Grundlage, ist zwischen Arzt und Patient abzustimmen und gilt als Reha-Maßnahme. Sobald sich die Frau überfordert fühlt kann sie jederzeit mit der Arbeit aufhören, denn sie bekommt ja kein Lohn sondern weiterhin Krankengeld. Euer Arbeitsbezahler hat also keinen Anspruch auf irgendwelche Arbeitsleistungen der Kollegin. Übrigens, falls die Kollegin 7 Tage nacheinander aus gesundheitlichen Gründen nicht zur Arbeitsstelle kommt, gilt die Reha-Maßnahme in der Regel als gescheitert und die Behandlung muss andersweitig fortgesetzt werden.

Aus diesen und weiteren Gründen muss auch eine Zustimmung des Arbeitbezahlers zum Hamburger Modell vorliegen.

bernd

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