Hallo,
Ich bin Betriebsrat in einem Ambulanten Pflegedienst, wir haben eine Kollegin die nach langer Krankheit eine wiedereingliederung nach Hamburgermodell macht,(vier,sech dann wieder acht Stunden mit begleitung) meine Frage ist nun muß die Kollegin auch an Ihren Dienstwochenenden arbeiten.
Auf dem Schreiben vom Arzt ist kein vermerk, daß Sie nur 5 Tage arbeiten soll.

für viele antworten bedanke ich mich schon im vorraus.