Erstellt am 19.06.2023 um 12:40 Uhr von Pickel
Nein, die Pausen sind Mindestpausen. Man hat als Arbeitnehmer kein Recht darauf, dass die Pausen nicht großzügiger festgelegt werden
Erstellt am 19.06.2023 um 12:51 Uhr von fantil
@Pickel, für SilWi gibt es keine Mindestpausen, da sie keine 6 Stunden arbeitet.
Erst ab 6 Stunden ist eine 30 minütige Pause gesetzlich vorgeschrieben,
Erstellt am 19.06.2023 um 12:55 Uhr von xyz68
Und ergänzend, auch festgelegte Pausen muss der Arbeitgeber nicht bezahlen.
Erstellt am 19.06.2023 um 12:59 Uhr von Kehler
Gesetzlich ist die Pause für dich nicht vorgeschrieben, jedoch darf der AG trotzdem Pausen einplanen. Das nennt sich Direktionsrecht. Ist aber mitbestimmungspflichtig, wenn es einen BR gibt.
Erstellt am 19.06.2023 um 13:30 Uhr von Muschelschubser
Zur Lage der Arbeitszeit (Beginn/Ende/Pausen) besteht ein Mitbestimmungsrecht.
Hieraus resultiert meist eine allgemein gültige Regelung in einer BV.
Ist das bei Euch auch so?
Auf der Basis kann der BR jedenfalls versuchen, beim AG eine Änderung für alle zu erwirken. Oder, im Rahmen des Initiativrechts, überhaupt erstmal zu einer solchen BV in Verhandlungen zu treten.
Es ist jedoch nicht seine Aufgabe, Dich individualrechtlich zu vertreten, geschweige denn in Deinem Namen Verhandlungen zu führen.
Erstellt am 19.06.2023 um 13:45 Uhr von celestro
Laut:
https://www.gesetze-im-internet.de/arbzg/__4.html
muss die Pause vorher feststehen. Das wird also vermutlich der Grund sein, wieso der AG diese "fest" vorgibt. Die Frage ist halt, ob das die Pause für Personen ist, die täglich länger arbeiten.
Erstellt am 19.06.2023 um 17:22 Uhr von ganther
gerade bei festgelegten Arbeitszeiten ist es nicht ungewöhnlich, die Pausen nicht erst nach 6 Stunden einzuplanen. Unzulässig ist es nicht. Frag mal beim BR warum die Regelungen so sind....
"Sollte der Ag. ablauftechnisch auf der Pause bestehen, müsste er diese dann als Arbeitszeit bezahlen?"
Die Frage finde ich schräg. Warum sollte dir dann quasi eine bezahlte Pause zustehen?
Erstellt am 19.06.2023 um 17:49 Uhr von Dummerhund
Der Gesetzgeber fordert, dass Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen nicht mehr als sechs Stunden ohne Ruhepause beschäftigt werden dürfen. Bei einer Arbeitszeit bis zu sechs Stunden ist somit keine gesetzliche Ruhepause vorgeschrieben. Der Arbeitgeber darf jedoch auch bei kürzeren Arbeitszeiten eine Ruhepause einplanen. Er muss sich ebenfalls nicht auf die Mindestpausenzeiten beschränken, sondern darf im Rahmen seines Direktionsrechts auch längere Arbeitspausen gewähren und anordnen. Er muss allerdings die Grenzen billigen Ermessens nach § 315 Abs. 3 des Bürgerlichen Gesetzbuches - BGB einhalten (vgl. Schliemann, Kommentar ArbZG, RdNr. 23 zu § 4).
Bei der Anordnung der Lage sowie der Dauer der Pausen sind die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates bzw. der Personalvertretung zu beachten. Manchmal enthalten Betriebs- bzw. Dienstvereinbarungen oder Arbeitsverträge Regelungen zur Dauer und Lage von Pausen.
Erstellt am 22.06.2023 um 08:09 Uhr von Kehler
"Sollte der Ag. ablauftechnisch auf der Pause bestehen, müsste er diese dann als Arbeitszeit bezahlen?"
Sowas nennt man Arbeitsunterbrechung und ist nicht als Pause zu bewerten, soviel ich weiß.
Erstellt am 22.06.2023 um 10:35 Uhr von xyz68
@ Kehler
Arbeitsunterbrechungen unter 15 Minuten zählen nicht als Pause
Wenn aber zum Beispiel ein Team gemeinsam Pause ≥15min macht, weil es ablauftechnisch so Sinn macht, dann ist das eine Pause.
Wir haben auch Kolleginnen, die unter 6 Stunden arbeiten aber die erste Pause mit dem Team machen. ( Bei uns wird die halbe Stunde gesplittet in 2 x 15 Minuten).