W.A.F. LogoSeminare
Dieser Beitrag ist vor 2 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Pausenpflicht bei weniger als 6 Std. Arbeitszeit?

S
SilWi
Jun 2023 bearbeitet

Ich arbeite in Baden-Württemberg einer 5 Tage-Woche regelmäßig 5,85 Std. (5 Std. 51 Minuten) pro Tag. Der Arbeitgeber gibt eine regelmäßige 30minütige Pause zu bestimmten Zeiten vor. Ablauftechnisch lässt sich dies aus meiner Sicht nicht begründen. Der Arbeitgeber arbeitet und bezahlt nach TvÖD. Habe ich ein Recht auf die Pause zu verzichten und meinen Dienst entsprechend früher zu beenden? Sollte der Ag. ablauftechnisch auf der Pause bestehen, müsste er diese dann als Arbeitszeit bezahlen? Ergänzend: Sollte ich auf die Pause verzichten dürfen - müsste ich das mit dem Arbeitgeber "ausfechten", oder müsste der Betriebsrat dies für mich oder zumindest mit mir zusammen durchsetzen?

729010

Community-Antworten (10)

P
Pickel

19.06.2023 um 14:40 Uhr

Nein, die Pausen sind Mindestpausen. Man hat als Arbeitnehmer kein Recht darauf, dass die Pausen nicht großzügiger festgelegt werden

F
fantil

19.06.2023 um 14:51 Uhr

@Pickel, für SilWi gibt es keine Mindestpausen, da sie keine 6 Stunden arbeitet. Erst ab 6 Stunden ist eine 30 minütige Pause gesetzlich vorgeschrieben,

X
XYZ68

19.06.2023 um 14:55 Uhr

Und ergänzend, auch festgelegte Pausen muss der Arbeitgeber nicht bezahlen.

K
Kehler

19.06.2023 um 14:59 Uhr

Gesetzlich ist die Pause für dich nicht vorgeschrieben, jedoch darf der AG trotzdem Pausen einplanen. Das nennt sich Direktionsrecht. Ist aber mitbestimmungspflichtig, wenn es einen BR gibt.

M
Muschelschubser

19.06.2023 um 15:30 Uhr

Zur Lage der Arbeitszeit (Beginn/Ende/Pausen) besteht ein Mitbestimmungsrecht. Hieraus resultiert meist eine allgemein gültige Regelung in einer BV. Ist das bei Euch auch so?

Auf der Basis kann der BR jedenfalls versuchen, beim AG eine Änderung für alle zu erwirken. Oder, im Rahmen des Initiativrechts, überhaupt erstmal zu einer solchen BV in Verhandlungen zu treten.

Es ist jedoch nicht seine Aufgabe, Dich individualrechtlich zu vertreten, geschweige denn in Deinem Namen Verhandlungen zu führen.

C
celestro

19.06.2023 um 15:45 Uhr

Laut:

https://www.gesetze-im-internet.de/arbzg/__4.html

muss die Pause vorher feststehen. Das wird also vermutlich der Grund sein, wieso der AG diese "fest" vorgibt. Die Frage ist halt, ob das die Pause für Personen ist, die täglich länger arbeiten.

G
ganther

19.06.2023 um 19:22 Uhr

gerade bei festgelegten Arbeitszeiten ist es nicht ungewöhnlich, die Pausen nicht erst nach 6 Stunden einzuplanen. Unzulässig ist es nicht. Frag mal beim BR warum die Regelungen so sind....

"Sollte der Ag. ablauftechnisch auf der Pause bestehen, müsste er diese dann als Arbeitszeit bezahlen?" Die Frage finde ich schräg. Warum sollte dir dann quasi eine bezahlte Pause zustehen?

D
DummerHund

19.06.2023 um 19:49 Uhr

Der Gesetzgeber fordert, dass Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen nicht mehr als sechs Stunden ohne Ruhepause beschäftigt werden dürfen. Bei einer Arbeitszeit bis zu sechs Stunden ist somit keine gesetzliche Ruhepause vorgeschrieben. Der Arbeitgeber darf jedoch auch bei kürzeren Arbeitszeiten eine Ruhepause einplanen. Er muss sich ebenfalls nicht auf die Mindestpausenzeiten beschränken, sondern darf im Rahmen seines Direktionsrechts auch längere Arbeitspausen gewähren und anordnen. Er muss allerdings die Grenzen billigen Ermessens nach § 315 Abs. 3 des Bürgerlichen Gesetzbuches - BGB einhalten (vgl. Schliemann, Kommentar ArbZG, RdNr. 23 zu § 4).

Bei der Anordnung der Lage sowie der Dauer der Pausen sind die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates bzw. der Personalvertretung zu beachten. Manchmal enthalten Betriebs- bzw. Dienstvereinbarungen oder Arbeitsverträge Regelungen zur Dauer und Lage von Pausen.

K
Kehler

22.06.2023 um 10:09 Uhr

"Sollte der Ag. ablauftechnisch auf der Pause bestehen, müsste er diese dann als Arbeitszeit bezahlen?"

Sowas nennt man Arbeitsunterbrechung und ist nicht als Pause zu bewerten, soviel ich weiß.

X
XYZ68

22.06.2023 um 12:35 Uhr

@ Kehler

Arbeitsunterbrechungen unter 15 Minuten zählen nicht als Pause

Wenn aber zum Beispiel ein Team gemeinsam Pause ≥15min macht, weil es ablauftechnisch so Sinn macht, dann ist das eine Pause.

Wir haben auch Kolleginnen, die unter 6 Stunden arbeiten aber die erste Pause mit dem Team machen. ( Bei uns wird die halbe Stunde gesplittet in 2 x 15 Minuten).

Ihre Antwort