W.A.F. LogoSeminare

Pause bei weniger als 6 Std tägl.

S
SammyMiss
Jan 2018 bearbeitet

Hallo allerseits, Ich bin neu im Betriebsrat. Es geht aber nicht um mich, sondern um meine Frau. Sie arbeitet in der Verwaltung eines Pflegeheims und hat einen Vertrag über 25 Wochenstunden, also 5 Stunden täglich. Bisher hat sie immer (seit mindestens 2 Jahren) täglich von 8 bis 13 Uhr gearbeitet, ohne Pause. Ihr Chef will ihr nun aber eine Pause anordnen, so daß sie täglich von 8 bis 13.30 Uhr arbeiten soll. Frage: Darf er das so anordnen? Es gibt dort keinen Betriebsrat und keine Betriebsvereinbarung zu dem Thema... Normalerweise gibt es doch erst ab 6 Std täglicher Arbeitszeit eine Pause.... Vielen Dank für die Hilfe für einen Betriebsrats-Neuling!!!!

3.19703

Community-Antworten (3)

R
Rheinpfeife

11.09.2014 um 22:25 Uhr

Für die zeitliche Lage der Arbeitszeit und der Pausen gibt es nur rechtliche Rahmenbedingungen. Wann aber wer im Betrieb konkret arbeitet oder Pause hat, ist betrieblich festzulegen.

Dieses geschieht in der Regel durch Arbeits- oder Tarifvertrag. Wenn es einen BR gibt, hat dieser hier ein MBR nach § 87 (1) (2) BetrVG. Wenn es keinen gibt, greift die dann herrschende Allmacht des AG und er bestimmt allein nach billigem Ermessen.

Der Arbeits- und Gesundheitsschutz zwingt ihn sogar, hier Aktiv zu werden. Ein Anspruch auf eine pausenfreie Tätigkeit, um dadurch mehr Freizeit zu gewinnen, gibt es so nicht. Auch eine betriebliche Übung greift hier nicht.

N
nicoline

12.09.2014 um 13:43 Uhr

Ihr Chef will ihr nun aber eine Pause anordnen, so daß sie täglich von 8 bis 13.30 Uhr arbeiten soll. Im Arbeitsleben muss man unterscheiden, zwischen Arbeitszeit und Anwesenheitszeit. Die Anwesenheitszeit wird durch die Pause verlängert, die Arbeitszeit nicht.

Normalerweise gibt es doch erst ab 6 Std täglicher Arbeitszeit eine Pause.... Eine Pause für alle AN die länger als 6 Std. arbeiten, ist das gesetzliche Mindestmaß, der AG kann jederzeit mehr gewähren.

Kann es sein, dass Deine Frau doch zwischendurch immer ein wenig Pause gemacht hat und der AG nun nicht mehr bereit ist, diese Zeit zu bezahlen? Sinnig wäre es ja vielleicht, wenn Deine Frau den AG mal fragt, warum das nun plötzlich so anders sein soll.

M
Moreno

12.09.2014 um 14:33 Uhr

Ohne Betriebsrat ist es halt sehr schwer sich gegen sowas zu wehren, habe aber dies im Internet gefunden:

Entscheidungen Direktionsrecht-Arbeitszeit:

Die zeitliche Lage der Arbeitszeit unterliegt in der Regel dem Direktionsrecht des Arbeitgebers. Die Bestimmung der Lage der Arbeitszeit und deren Änderung muss aber billigem Ermessen entsprechen, d.h. der Arbeitgeber hat nach Möglichkeit auf die Person des Arbeitnehmers und dessen familiäre Pflichten Rücksicht zu nehmen. (BAG,12.12.1984,AP Nr.6 zu § 2 KSchG).

Der Arbeitgeber hat bei der Ausübung seines Direktionsrechts die Interessen der betroffenen Arbeitnehmer zu berücksichtigen. Er darf eine Änderung nicht anordnen, die den berechtigten Interessen der betroffenen Arbeitnehmer widerspricht, wenn es dafür keinen sachlichen Grund gibt. Ferner ist zu beachten, dass in Dienststellen und Einrichtungen, in denen eine Mitarbeitervertretung gewählt ist, diese ein volles Mitbestimmungsrecht hinsichtlich der Lage der Arbeitszeit hat (§ 36 Abs. 1 Nr. 1 MAVO; § 40 Buchst. d MVG) und dass Dienstgeber und Mitarbeitervertretung verpflichtet sind, die Arbeitsbedingungen möglichst frauen- und familienfreundlich zu gestalten (§ 26 Abs. 2 Nr. 8 MAVO; Ruhe, ZMV 3/2000 S. 114). (Landesarbeitsgericht Nürnberg, Urteil vom 8.3.1999 - 6 Sa 259/97 - NZA 5/2000, 263)

Das Direktionsrecht des Arbeitgebers zur Anordnung von Überstunden kann nur im Rahmen billigen Ermessens ausgeübt werden (Schaub, Arbeitsrechtshandbuch, 9. Aufl. 2000, § 45 Rdn. 68). Der Arbeitgeber darf keine Anordnungen treffen, die die Vereinbarkeit von Familie und Beruf behindern (so Arbeitsgericht Hamburg vom 4.12.1995, NZR-RR 96, 365; vgl. Schaub, a.a.O.).

Vielleicht könnt Ihr damit ja Punkten :-) Viel Glück !

Ihre Antwort