Erstellt am 13.11.2018 um 21:31 Uhr von BRHamburg
Der Arbeitgeber ist nach dem ArbZG verpflichtet dir eine Pause von mindestens 30 Min zu ermöglichen wenn du mehr als 6:00 Stunden arbeitest. Wenn du also 6:05 arbeitest, bist du halt 5 Min über die 6:00 und das ArbZG findet Anwendung.
Erstellt am 13.11.2018 um 21:38 Uhr von celestro
Nach 6 Stunden Arbeit muß SPÄTESTENS 30 Minuten Pause gemacht werden. Machst Du vorher schon eine Pause ?
Erstellt am 13.11.2018 um 21:52 Uhr von Jenni0401
Nein ich mache vorher keine Pause, ist auch nicht vorgesehen.
Meine tägliche Arbeitszeit beträgt sechs Stunden, wenn nach 5:45 Minuten eine Kunde anruft (unsere Gespräche sind nie kurz) kann ich dann nicht mehr dran gehen, weil ich Gefahr laufe länger zu machen und dann eine Pause abgezogen bekomme die ich nie gemacht habe, die nicht vorgesehen ist.
Das grenzt dann ja aber fast an Arbeitsverweigerung.
Gesetzlich ist es ja so das die Pause nicht vor oder nach der Arbeitszeit zu machen ist, ich müsste dann aber länger bleiben nämlich knappe 30 min und in dieser Zeit Pause machen, insofern ich meinem Arbeitgeber nicht meine Arbeitszeit kostenlos zur Verfügung stellen möchte.
Erstellt am 13.11.2018 um 22:32 Uhr von basilica
Nach § 14 ArbZG sind Ausnahmen möglich, etwa für "Vor- und Abschlußarbeiten". Im Erfurter Kommentar heißt es dazu unter Rn 8: "Das Zuendebedienen der Kundschaft gilt bis zu einer halben Stunde je Tag als Abschlussarbeit". Gleich eine halbe Stunde abzuziehen, wenn Du nur 5 min zu spät an der Stempeluhr bist, würde ich da für ungerechtfertigt halten.
Erstellt am 14.11.2018 um 03:50 Uhr von Köpenicker
Das Problem kenn ich, bei uns wird im dem Fall die Arbeitszeit nachkorrigiert. So das es passt, man muss allerdings Bescheid sagen. Die Zeiterfassungsprogramme machen das immer automatisch.
Erstellt am 14.11.2018 um 07:47 Uhr von outofmemory
Bei uns ist die Zeiterfassung so eingestellt, das nach 6 und 9 Stunden Arbeitszeit automatisch die gesetzlichen Pausenzeiten anfangen, sofern nicht vorher ausreichend Pausen gemacht wurden.
Wenn Mitarbeiter mit nicht genug Pausenzeit knapp über diese Stunden kommen, werden auch nur die Überschreitungen abgezogen. In dem o.g. Beispiel wären es dann 5 Minuten.
Wenn ihr einen Betriebsrat und eine Betriebsvereinbarung zur Zeiterfassung habt, würde ich grundsätzlich das Thema eurem Betriebsrat antragen, vielleicht kann die Betriebsvereinbarung zur Zeiterfassung noch etwas nachjustiert werden. Der Punkt von basilica dürfte auch interessant sein.
Erstellt am 14.11.2018 um 07:50 Uhr von BRHamburg
Hast du dir schonmal überlegt, die Pause zunehmen und die Zeit ran zuhängen? So wärst du flexibler was das Abstempeln und das gehen angeht.
Erstellt am 14.11.2018 um 09:02 Uhr von Jenni0401
Ersteinmal vielen Dank für die Antworten.
Grundsätzlich möchte ich nicht in der Woche 2,5 extra Stunden Pause machen, nur damit ich wenn ich meiner Pflicht eine gewissenhafte Arbeit abzuliefern nachkomme.Das klingt unverschämt aber ich bleibe ja nicht weil ich Überstunden machen möchte und das total toll finde, sondern weil ich mich in der Pflicht fühle den Kunden zu Ende zu bedienen.Mache ich das nicht grenzt das an Arbeitsverweigerung. Hier hat einzig und allein der Arbeitgeber einen Vorteil.
Wir haben keinen Betriebsrat, der wird rigeros unterbunden, stattdessen gibt es eine Vertrauensperson, die keine Rechte hat. Wir sind weit über 500 Mitarbeiter.
Erstellt am 14.11.2018 um 09:45 Uhr von moreno
Es ist keine Arbeitsverweigerung wenn man pünktlich seine Pause macht! Wenn es dann dem AG stört könnt er ja mit dir drüber sprechen. Auch ohne Betriebsrat kann man auf seine Rechte bestehen.
Erstellt am 14.11.2018 um 09:50 Uhr von celestro
"Auch ohne Betriebsrat kann man auf seine Rechte bestehen."
Jenni will aber gar KEINE Pause machen .... vielleicht um weniger lange auf der Arbeit zu "hocken" ? ;-)
Erstellt am 14.11.2018 um 09:58 Uhr von moreno
Jenny will keine Pause machen? Hier geht es doch um das Problem, dass sie nicht pünktlich in die Pause kommt weil sie noch am Kunden bedienen ist und ihr trotzdem die Pausenzeit pauschal abgezogen wird. Und dagegen hilft....pünktlich Pause und Kunde muss warten!
Erstellt am 14.11.2018 um 10:10 Uhr von celestro
Lesen hilft:
"Nein ich mache vorher keine Pause, ist auch nicht vorgesehen.
Meine tägliche Arbeitszeit beträgt sechs Stunden"
und weiter:
"Grundsätzlich möchte ich nicht in der Woche 2,5 extra Stunden Pause machen,"
Erstellt am 14.11.2018 um 10:18 Uhr von takkus
Da hat celestro wohl recht. Ich interpretiere auch, Jenni0401 möchte nach 6 Stunden heim gehen. Ihr geht es nicht um die pünktliche Pause.
Erstellt am 14.11.2018 um 12:38 Uhr von moreno
Achso rum na noch mehr Grund pünktlich zu gehen!
Erstellt am 14.11.2018 um 14:27 Uhr von celestro
Ja, aber:
"Meine tägliche Arbeitszeit beträgt sechs Stunden, wenn nach 5:45 Minuten eine Kunde anruft (unsere Gespräche sind nie kurz) kann ich dann nicht mehr dran gehen, weil ich Gefahr laufe länger zu machen und dann eine Pause abgezogen bekomme die ich nie gemacht habe, die nicht vorgesehen ist. Das grenzt dann ja aber fast an Arbeitsverweigerung."
aber ich fand den Post von basilica am 13.11.2018 um 22:32 Uhr sehr gut für das "Problem".
Erstellt am 14.11.2018 um 14:51 Uhr von moreno
Ein Paragraf was nützt der Jenny das? Soll sie ihren AG verklagen obwohl es kein Problem gibt wenn sie pünktlich geht?
Erstellt am 14.11.2018 um 15:11 Uhr von Köpenicker
Rede mit deinem Vorgesetzten, es gibt bestimmt Möglichkeiten. Wahrscheinlich muss manuell dann das Arbeitsende manuell eingetragen werden.
Erstellt am 14.11.2018 um 15:12 Uhr von celestro
"Ein Paragraf was nützt der Jenny das? Soll sie ihren AG verklagen obwohl es kein Problem gibt wenn sie pünktlich geht?"
Und wie löst Du vorher Ihr (Deiner Meinung nach nicht vorhandenes) Problem ?
"wenn nach 5:45 Minuten eine Kunde anruft (unsere Gespräche sind nie kurz) kann ich dann nicht mehr dran gehen, weil ich Gefahr laufe länger zu machen und dann eine Pause abgezogen bekomme die ich nie gemacht habe, die nicht vorgesehen ist."
Da ist der Versuch, mit dem AG zu reden, daß man den automatischen Abzug bei Ihr auf 06:30 legt wohl erfolgversprechender, oder ?
Erstellt am 14.11.2018 um 15:23 Uhr von nicoline
Und es ist nicht möglich, das Gespräch an jemand anderen weiterzuleiten, wenn es so spät reinkommt? Wer erledigt deine Arbeit, wenn du Feierabend hast?
Erstellt am 14.11.2018 um 15:41 Uhr von RoterFaden
Ich fasse das jetzt nochmal zusammen:
der AG hat zunächst keine andere Möglichkeit,
als bei deiner Überschreitung von 6h Arbeitszeit eine Pause zu buchen!
Wenn dich das stört, hilft nur reden. Dabei fallen mir folgende Möglichkeiten ein:
1) AG lässt sich auf das Spiel ein und korrigiert manuell sobald du dich meldest.
Vielleicht auch abhängig von der Häufigkeit?! Mann sollte es nicht übertreiben...
2) AG hat eine Möglichkeit, die automatisch abgezogenen Pausenzeit für dich zu
verringern (z.B. auf 15min) und du machst die dann oder eben nicht
3) AG spielt nicht mit.
Da bleibt nur: pünktlich gehen.
Erstellt am 14.11.2018 um 15:46 Uhr von celestro
"der AG hat zunächst keine andere Möglichkeit, als bei deiner Überschreitung von 6h Arbeitszeit eine Pause zu buchen!"
Da sagt der Text von basilica von gestern 22:32 aber mMn etwas anderes.
Erstellt am 15.11.2018 um 10:48 Uhr von RoterFaden
>Da sagt der Text von basilica von gestern 22:32 aber mMn etwas anderes. <
Mag sein celestro, jedoch wird der AG so nicht automatisch verfahren!
Deshalb zitiere ich mich nochmal selbst: :-)
es >...hilft nur reden.....<
Erstellt am 16.11.2018 um 12:39 Uhr von lolium
bei uns werden die Pausen "eingeschlichen", d.h. nach 6 Stunden hört die Uhr für 30 min auf zu zählen. Es wird nichts abgezogen. also wenn ich nach 6 Std und 5 min aus stemple bekomme ich 6 Std gutgeschrieben.
Erstellt am 03.12.2018 um 13:36 Uhr von Mercyful
@ basilica
Hast Du mal den Originalwortlaut aus der Rn. 8 aus dem Erfurter Kommentar zu § 14 ArZG für uns? Vielen Dank.
Erstellt am 03.12.2018 um 18:24 Uhr von basilica
aus der 14. Auflage von 2014:
"Die Ausnahmeregelung des § 14 II Nr. 2 gilt ferner bei unaufschiebbaren Vor- und Abschlussarbeiten. Sie entspricht weitgehend § 5 III AZO. Nach der amtl. Begr. des RegE zählen zu den Vor- und Abschlussarbeiten Arbeiten zur Reinigung und Instandhaltung, soweit sich diese Arbeiten während des regelm. Betriebs nicht ohne Unterbrechung oder erhebl. Störung ausführen lassen. Zu den Vor- und Abschlussarbeiten gehören ferner Arbeiten, von denen die Wiederaufnahme oder Aufrechterhaltung des vollen Betriebs arbeitstechnisch abhängt. Das Zuendebedienen der Kundschaft gilt bis zu einer halben Stunde je Tag als Abschlussarbeit (BT-Drs. 5888 S. 31; gegen eine zeitl. Begrenzung auf bis zu 30 Minuten Baeck/Deutsch Rn. 37)."
"Baeck/Deutsch" bezeichnet deren Kommentar zum Arbeitszeitgesetz, 2. Aufl. 2004.
"BT-Drs" ist die Abkürzung für Bundestagsdrucksache (sollte irgendwo im web zu finden sein).
Man sollte nie etwas glauben, nur weil es jemand im Forum geschrieben hat. Jeder BR hat Anspruch auf aktuelle Fachliteratur. Inzwischen ist die 19. Auflage des Erfurter Kommentars herausgekommen. In fünf Jahren kann sich viel tun.
Erstellt am 04.12.2018 um 10:04 Uhr von Mercyful
@ basilica
Erst einmal recht vielen Dank für den schnellen Service. Natürlich wird die aktuelle Ausgabe direkt im nächsten Jahr bestellt...echt nett von Dir.
Erstellt am 06.09.2020 um 22:17 Uhr von apri1978
Ich möchte jetzt mal auf diese Frage einhaken.
Ich fahre im Linienverkehr, wo es eine Schicht gibt die insgesamt 6:29 Std. abgerechnet wird.
Abgezogen wird nun, wobei es in dem Beispiel noch harmlos ist, 30 Min. Pause, so dass ich eine Nettoarbeitszeit von 5:59 Std. gezahlt bekomme.
Alles ist festgeschrieben und vorgegeben.
Die Frage nun, dürfte mir mein Chef in diesem Fall nur 29 Min. abziehen, so dass ich nicht unter 6 Std. komme? So wurde es mir zumindest mal vor ein paar Jahren erklärt.
Erstellt am 07.09.2020 um 08:52 Uhr von wdliss
In den hier besprochenen Fällen geht es darum, dass 6 Stunden Arbeitszeit geplant sind und man "versehentlich" 5 Minuten drüber liegt. Wenn von vornherein 6:29 Std geplant sind MUSS auch eine halbe Stunde Pause gemacht werden!
Erstellt am 17.11.2022 um 11:40 Uhr von Kjarrigan
*grrrmmmlllll
Warum holt man einen 4 Jahre alten Thread wieder hoch für einen "sorry" dusseligen Kommentar
Glaubst Du das Jennie Problem nach 4 Jahren noch immer existent ist