Erstellt am 09.02.2009 um 11:28 Uhr von Jumper
@Mike,
Solltet ihr eine Betriebsvereinbarung für den Bereich der Raumpflege abschließen ist es, wenn im Geltungsbereich steht " Diese BV gilt für alle Arbeitnehmer der Raumpflege", für jeden Arbeitnehmer bindend.
Das Argument die Kollegin müsse eigne Arbeitszeiten bekommen, halte ich für Schwierig aber machbar, nur kann es passieren das nacher jede seine eigenen Arbeitszeiten haben möchte.
Nach dem Arbeitszeitgesetz $ 4 ( Ruhepausen) ist es nicht verboten eine Pause zu machen, bei einer Arbeitszeit von weniger als 6 Stunden.
Dabei solltet ihr aber drauf achten, das die Zeit der Pause mindestens 15 Minuten beträgt.
Denn: Jede Arbeitsunterbrechung von weniger als 15 Minuten gilt nicht als "unbezahlte" Pause, sondern als "zu bezahlende" Arbeitszeit.
Also solltet ihr es in euerm Gremium gut diskutieren und abwegen was genau eure Kolleginnen und Kollegen wollen.
Erstellt am 09.02.2009 um 11:35 Uhr von Mike
Eigentlich sehen wir dies genau so wie Du.
Man könnte für jeden Mitarbeiter eigene Arbeitszeiten mit dem Arbeitgeber vereinbaren. Das wäre aber sehr unübersichtlich.
Die Dauer der Pause ist bei uns nicht das Problem und 30 min Pause am Stück in einem Pausenraum sind gewährleistet.
Uns stellt sich einfach die Frage, ob ein AN eine Pause Kraft des Gesetzes verweigern kann, wenn die Mindestanforderungen hinsichtlich der Arbeitszeit nicht gegeben ist.
Ich persönlich sehe hier keinen Hebel für den AN. Wenn die Arbeitszeit mit Pause zwischen BR und AG vereinbart ist, dann ist diese Pause bindend und er kann nicht einfach 30 Minuten früher nachhause gehen.
Erstellt am 09.02.2009 um 11:49 Uhr von Jumper
@Mike,
Im Arbeistzeitgesetz steht nirgends das bei einer Arbeitszeit unter 6 Stunden keine Pause gemacht werden darf.
Also liegst du mit deiner Meinung völlig richtig.
Aber vielleicht sollten ihr mal mit der Kollegin reden, möglicherweise findet ihr in diesem Gespräch noch Alternativen.
Erstellt am 09.02.2009 um 13:19 Uhr von Mike
Hallo Jumper
Ich bedanke mich für Deinen Beitrag.
Die Rechtslage ist nun klarer und wir können uns dem Problem inhaltlich besser nähern.
Gruß
Mike
Erstellt am 09.02.2009 um 14:28 Uhr von kriegsrat
"Dabei solltet ihr aber drauf achten, das die Zeit der Pause mindestens 15 Minuten beträgt.Denn: Jede Arbeitsunterbrechung von weniger als 15 Minuten gilt nicht als "unbezahlte" Pause, sondern als "zu bezahlende" Arbeitszeit"
Ihr solltet genau das gegenteil machen, wie jumper geraten hat :
angemessene kurzpausen vereinbaren, die aufgrund ihrer dauer vom AG bezahlt werden müssen
wenn gesetzlich keine unbezahlte pause vorgeschrieben ist, warum sollte man freiwillig eine unbezahlte
pause vereinbaren, wenn man genausogut bezahlte kurzpausen vereinbaren könnte?