Erstellt am 03.12.2006 um 17:21 Uhr von Fayence
goebi70,
im Arbeitszeitgesetz steht, dass Arbeitnehmer nicht länger als sechs Stunden hintereinander ohne Ruhepause beschäftigt werden dürfen. Und wenn Du eine Pause machst, musst Du diese Zeit doch wie alle anderen Kollegen an Deine Arbeitszeit anhängen, um auf Deine 6 Stunden zu kommen.
Lass Dich nicht ärgern!