Erstellt am 06.10.2011 um 21:20 Uhr von Lernender
Er kann die Pause einplanen.
Der Arbeitnehmer kann den Wunsch äußern.
Erstellt am 07.10.2011 um 08:10 Uhr von Ulrik
§106 GewO Der Arbeitgeber bestimmt die Zeiten, in denen die Arbeit geleistet wird.
und
§87 BetrVG Der BR hat ein Mitbestimmungsrecht bei der Lage der Arbeitszeiten und der Pausen.
Erstellt am 07.10.2011 um 08:26 Uhr von gironimo
Kurz und knapp wurde eigentlich alles gesagt.
Die Pausen können in Betrieben mit Betriebsrat nur mit dessen zustimmung eingeplant werden. Auch die GewO kann daran nichts ändern. Wenn es natürlich keinen BR gibt legt der AG die Arbeitszeiten fest.
Wenn der AG mitspielt kann der AN auf DIESE Pause verzichten und früher nach Hause gehen. Für andere Mitleser im Forum: Auf Pausen nach § 4 ArbZG (über 6 Std. Arbeit) darf der AN nicht verzichten, indem durch Pausenverzicht das Zeitsoll früher erreicht wird und er deshalb früher gehen kann.
Erstellt am 07.10.2011 um 08:40 Uhr von NoPain
@gironimo,
es wurde nicht alles gesagt ;) Hat der AN einen AV indem die Arbeitszeiten festgelegt sind, z.B. von 06:00 - 12:00 Uhr, dann kann der AG nicht einfach sein Direktionsrecht nutzen und die Arbeitzeit nach vorne oder nach hinten verschieben. Dies wäre dann nur einzelvertraglich, per individuelle Vereinbarung möglich, wenn auch kein BR besteht. Weigern sich die AN mit AV wo die festen Arbeitszeiten vereinbart wurden die Arbeitszeitänderungen mitzumachen, bleibt die Änderungskündigung. Somit sollten die Aussagen von allen bisher Antwortenden differenziert betrachtet werden und jeweils den Einzelfall genauer prüfen ;)
Erstellt am 07.10.2011 um 09:02 Uhr von Keiner
Pain, er kann doch ne Pause einbauen!
Erstellt am 07.10.2011 um 09:28 Uhr von NoPain
@Keiner,
ich sagte auch nicht das der AG keine Pause einbauen darf, er darf aber eigenmächtig die AZ nicht verändern, kleiner aber feiner Unterschied. Er kann den MA auch anweisen während der gesamten Arbeitszeit auf die Stubenfliegen aufzupassen, diese alle 20 Minuten zu zählen und ein Protokoll dazu zu verfassen, sodenn dies im AV vereinbart wurde!
Erstellt am 07.10.2011 um 10:34 Uhr von Keiner
Pain, in der ersten Antwort wurde alles gesagt!
Aber nein, du mußt wieder etwas heraufbeschwören, wonach niemand gefragt hat, nur um deinen Mostrich hier loszuwerden. Alles was du machst ist den Fragesteller verwirren, dein Pseudowissen zur Schau stellen und nicht gefragte Fragen halbgar beantworten. Hast du nichts besseres zu tun?
Erstellt am 07.10.2011 um 11:03 Uhr von NoPain
@Keiner
Und da sieht man einmal mehr das Du keine Ahnung hast, Dich der Sachverhalt eigentlich garnicht interessiert und Du Antworten beführwortest die dem Sinn und Zweck der Fragestellung nur zum Teil beantworten u.U. sogar falsch beantworten und Du es so richtig verwirrend findest wenn man pauschale Antworten differenziert sieht und darauf antwortet!
Es bleibt dabei, solche Dinge MÜSSEN IMMER eine Einzelfallklärung bleiben und man sollte sich NIE darauf verlassen das der TE alle Informationen preisgegeben hat! Soetwas nennt man auch schematische Denkweise!
Erstellt am 07.10.2011 um 11:13 Uhr von Keiner
Soetwas ist Wichtigtuerei. Bist du Sozialpädagoge?
Erstellt am 07.10.2011 um 11:17 Uhr von NoPain
Nein, ich bin Repräsentativitätsheuristiker!
Erstellt am 07.10.2011 um 11:23 Uhr von nicoline
*ich sagte auch nicht das der AG keine Pause einbauen darf, er darf aber eigenmächtig die AZ nicht verändern, kleiner aber feiner Unterschied.*
hmmm, was verändert der AG denn an der Arbeitszeit, wenn er bei einer im AV festgeschriebenen AZ von 08:00 - 14:00 Uhr eine halbe Stunde Pause einfügt??? Aus meiner Sicht gar nichts, denn Pause ist ja keine Arbeitszeit. Er ändert etwas an der Anwesenheitszeit, die Frage ist, wird dazu auch etwas im AV geregelt => grübel.
Erstellt am 07.10.2011 um 11:29 Uhr von NoPain
@nicoline,
ganz einfach, steht z.B. im AV die Arbeitszeit geht von 06:00 - 12:00 Uhr, bei täglicher Arbeitzeit von 6 Stunden bzw. 30 Stunden Verträge, und der AG schiebt zwischen 09:00 und 10:00 Uhr eine 30 minütige Pause ein, geht die Arbeitszeit bis 12:30 Uhr ;)
Erstellt am 07.10.2011 um 11:30 Uhr von fasssungslos
Wikipedia
Heuristik (altgr. εὑρίσκω heurísko ‚ich finde‘ zu heuriskein ‚(auf)finden, entdecken‘) bezeichnet die Kunst, mit begrenztem Wissen und
WENIG ZEIT
zu guten Lösungen zu kommen.[1]
Ich wage heftig zu bezweifeln, dass Dir das gelingt!
Erstellt am 07.10.2011 um 11:32 Uhr von nicoline
NoPain
*geht die Arbeitszeit bis 12:30 Uhr ;)*
Nö, die Anwesenheitszeit geht bis 12:30 Uhr ;-))
Erstellt am 07.10.2011 um 11:37 Uhr von NoPain
@fassungslos,
wenn Du schon Wissen willst worum sich diese Bezeichnung dreht, dann suche doch auch richtig: http://de.wikipedia.org/wiki/Repräsentativitätsheuristik Heuristik ist nicht gleich Heuristik!
@nicoline,
hehe, ich wollte die Anwesenheit auch in Klammern mit reinsetzen weil ich die Wahrscheinlichkeit sehr hoch ansah das genau Deine Aussage kommen wird ;)
Arbeits(anwesenheits)zeit bis 12:30 Uhr, so richtig? ;)
Erstellt am 07.10.2011 um 11:41 Uhr von nicoline
noPain
Arbeits(anwesenheits)zeit bis 12:30 Uhr, so richtig? ;)
Nö! ;-))
Erstellt am 07.10.2011 um 12:05 Uhr von eveline
BR und AG oder umgekehrt können Pausen planen und regeln. Doch es ist die Frage, sind diese zu bezahlen. Bei einem AN mit nicht mehr als 6 Std. gibt es keine unbezahlten Pausen. Da kann geregelt sein was will.
Eine Unterbrechung der Arbeit von 15-30 Minuten kann auch nicht unter dem Pkt. geteilte Schicht/Arbeitszeit laufen. Also auch nicht so via § 106 GeWO eingeführt werden. Denn dieses wäre dann unzulässig wegen Verstoß gegen die Billigkeit von Entscheidungen / Wahrnehmungen des AG im Rahmen des § 106 GeWO
Erstellt am 07.10.2011 um 12:23 Uhr von Keiner
Bei einem AN mit nicht mehr als 6 Std. gibt es keine unbezahlten Pausen. Da kann geregelt sein was will.
Och neeeee. Wo haste das denn aufgeschnappt. Und in Spinat ist viel Eisen!!!
Erstellt am 07.10.2011 um 12:35 Uhr von Lernender
@eveline
einem AN mit nicht mehr als 6 Std. gibt es keine unbezahlten Pausen. Da kann geregelt sein was will.
bitte einstellen wie du darauf kommst. Könnte ich gut gebrauchen.
Erstellt am 07.10.2011 um 13:10 Uhr von NoPain
Naja, so verkehrt ist die Aussage von @eveline garnicht. Denn war bisher keine Pause bei 6 Stundendiensten geplant und will der AG hier per 106er GeWo, die ja zur "Billigkeit" verpflichtet, dies ab jetzt neu durchsetzen und /oder, und jetzt kommen wir wieder in die Theorie, vielleicht sogar so etwas wie Splittdienste ( z.B. 2 x 3 Stunden Arbeitszeit täglich ) einführen um hier sg. Arbeits-Pickzeiten besser abfangen zu können, geht dies eben nur über Änderungskündigungen. Der 106er kann zwar gezogen werden, in Abwägung der Interessen des Betriebes und der des AN müsste der Betrieb aber dann schon kurz vor dem Kollaps stehen.
Also, der AG kann regeln was er will, ob es arbeitsrechtlich korrekt ist und durchgeht steht immer auf einen anderen Blatt und setzt ggf. immer auch eine gewisse Gegenwehr voraus. Es kommt halt auch darauf an wie die betriebliche Interna sind. Gibt es einen BR, gibt es eine BV, was steht im AV, gibt es ein TV, gibt es individuelle Absprachen mit dem AG usw..
Erstellt am 07.10.2011 um 13:18 Uhr von Keiner
Pain, jetzt bleibt einem nur noch Humor. Was sagt denn das ArbZG zu den Pausen?
Erstellt am 07.10.2011 um 13:32 Uhr von NoPain
@ Keiner,
na was sagt denn das Gesetz dazu?