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Freistellung BR-Mitglied / Zeiterfassung

S
Seidenfrosch
Dez 2016 bearbeitet

Hallo zusammen, ich bin seit kurzem freigestelltes BR-Mitglied, und musste vorher (vor der Freistellung) nicht an der Zeiterfassung teilnehmen. Nach der Freistellung jedoch hat mich der AG schriftlich gebeten ab sofort meine Arbeitszeit über das Zeiterfassungsystem einzutragen. Darf er das ? Meines Erachtens nach wäre das nach §78 Satz 2 BetrVG eine Benachteiligung.

Wenn ich das richtig sehe, habe ich auch als freigestelltes BR-Mitglied die gleichen Rechte und Pflichten, die ich vorher als "normaler" AN hatte, oder ?

Vielen Dank im Voraus.

1.14806

Community-Antworten (6)

G
gironimo

01.12.2016 um 16:28 Uhr

So ist es - wer sticht oder nicht, unterliegt der Mitbestimmung des BR. Aber vielleicht schafft Ihr lieber das nicht stechen ab.

Macht mal eine Erhebung, wie viele Stunden im Monat für die zusammen kommen, die nicht stechen - und wie viele Stunden davon bezahlt werden.

hat mich der AG schriftlich gebeten < - er hat Dich ja nur gebeten ......

S
Seidenfrosch

02.12.2016 um 12:32 Uhr

Hallo Gironimo,

vielen Dank erstmal :-) Hoffe, dass noch ein paar Antworten kommen und ggf. vielleicht noch ein paar Hinweise auch entsprechende Urteile o.ä.

K
Kölner

02.12.2016 um 12:41 Uhr

Im eigenen Interesse würde ich die Zeiterfassung ab sofort liebend gerne nutzen und mich nicht auf § 78 Abs. 2 BetrVG berufen.

Und: Wenn es bisher keine Regelung(en) zur Zeiterfassung in Eurem Betrieb gibt, würde ich als BR sehr sehr viel Engagement zeigen, dass es baldigst eine BV gäbe.

S
Seidenfrosch

02.12.2016 um 14:31 Uhr

Hallo Kölner,

welchem Vorteil (Eigeninteresse) siehst Du bei der Nutzung der Zeiterfassung ?

Bei uns gibt es zwar eine Regelung zur Zeiterfassung, aber davon sind bestimmte Personengruppen aktuell ausgeschlossen (abhängig vom Gehalt bzw. Position im Unternehmen). Habe das Thema BV hierzu aber im Fokus.

C
celestro

02.12.2016 um 22:19 Uhr

"welchem Vorteil (Eigeninteresse) siehst Du bei der Nutzung der Zeiterfassung ?"

Im direkten Nachweis, wieviele Stunden er gearbeitet hat. Damit bietet man dem AG keine Angriffsfläche in diesem Punkt.

H
Hoppel

03.12.2016 um 13:55 Uhr

@ Seidenfrosch

Interessant ist diese Entscheidung: BAG, 10.07.2013 - 7 ABR 22/12

Hier hat der BR darauf geklagt, dass freigestellte BRM auch weiterhin an der Zeiterfassung teilnehmen dürfen, obwohl der AG den freigestellten BRM eine Vertrauensarbeitszeit eingeräumt hat.

Kernaussage dieser Entscheidung ist, dass das Arbeitszeitmodell gilt, dass auch vor Freistellung gem. § 38 BetrVG gegolten hat. Soweit so gut ...

Problematisch könnte trotzdem sein, dass es bei Euch offensichtlich keine BV "Zeiterfassung" gibt, die Zeiterfassung grundsätzlich verpflichtend ist und freigestellte BRM vermutlich nicht von besagter Ausnahmeregelung erfasst sind.

"Habe das Thema BV hierzu aber im Fokus."

Eine sehr gute Idee, die schleunigst angegangen werden sollte und zwar unabhängig von "Deinem Problem".

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