Erstellt am 01.12.2016 um 15:28 Uhr von gironimo
So ist es - wer sticht oder nicht, unterliegt der Mitbestimmung des BR. Aber vielleicht schafft Ihr lieber das nicht stechen ab.
Macht mal eine Erhebung, wie viele Stunden im Monat für die zusammen kommen, die nicht stechen - und wie viele Stunden davon bezahlt werden.
>hat mich der AG schriftlich gebeten < - er hat Dich ja nur gebeten ......
Erstellt am 02.12.2016 um 11:32 Uhr von Seidenfrosch
Hallo Gironimo,
vielen Dank erstmal :-) Hoffe, dass noch ein paar Antworten kommen und ggf. vielleicht noch ein paar Hinweise auch entsprechende Urteile o.ä.
Erstellt am 02.12.2016 um 11:41 Uhr von Kölner
Im eigenen Interesse würde ich die Zeiterfassung ab sofort liebend gerne nutzen und mich nicht auf § 78 Abs. 2 BetrVG berufen.
Und:
Wenn es bisher keine Regelung(en) zur Zeiterfassung in Eurem Betrieb gibt, würde ich als BR sehr sehr viel Engagement zeigen, dass es baldigst eine BV gäbe.
Erstellt am 02.12.2016 um 13:31 Uhr von Seidenfrosch
Hallo Kölner,
welchem Vorteil (Eigeninteresse) siehst Du bei der Nutzung der Zeiterfassung ?
Bei uns gibt es zwar eine Regelung zur Zeiterfassung, aber davon sind bestimmte Personengruppen aktuell ausgeschlossen (abhängig vom Gehalt bzw. Position im Unternehmen). Habe das Thema BV hierzu aber im Fokus.
Erstellt am 02.12.2016 um 21:19 Uhr von celestro
"welchem Vorteil (Eigeninteresse) siehst Du bei der Nutzung der Zeiterfassung ?"
Im direkten Nachweis, wieviele Stunden er gearbeitet hat. Damit bietet man dem AG keine Angriffsfläche in diesem Punkt.
Erstellt am 03.12.2016 um 12:55 Uhr von Hoppel
@ Seidenfrosch
Interessant ist diese Entscheidung: BAG, 10.07.2013 - 7 ABR 22/12
Hier hat der BR darauf geklagt, dass freigestellte BRM auch weiterhin an der Zeiterfassung teilnehmen dürfen, obwohl der AG den freigestellten BRM eine Vertrauensarbeitszeit eingeräumt hat.
Kernaussage dieser Entscheidung ist, dass das Arbeitszeitmodell gilt, dass auch vor Freistellung gem. § 38 BetrVG gegolten hat. Soweit so gut ...
Problematisch könnte trotzdem sein, dass es bei Euch offensichtlich keine BV "Zeiterfassung" gibt, die Zeiterfassung grundsätzlich verpflichtend ist und freigestellte BRM vermutlich nicht von besagter Ausnahmeregelung erfasst sind.
"Habe das Thema BV hierzu aber im Fokus."
Eine sehr gute Idee, die schleunigst angegangen werden sollte und zwar unabhängig von "Deinem Problem".