Erstellt am 09.08.2010 um 11:20 Uhr von pfeilenbogen
Das Gesetz sieht ausschließlich die rechtzeitige Ab-/ Anmeldung zur BR_Arbeit vor. so dass der AG ggf. für Ersatz soregn kann. Also die GL auf das Gesetz und entsprechende Rechtssprechung hinweisen.
Sollte sie dann keine Ruhe geben, der GL erklären, dass man dann in einer Sondersitzung die Beauftragung eines Anwaltes mit der Wahrnehmung der Rechte des BR beauftragen müsste, was ja nicht möchte.
Erstellt am 09.08.2010 um 11:39 Uhr von mainpower
@pfeilenbogen
die Rechte des BR sollen ja nicht beschnitten werden. Die GL will die Zeiten der Sitzungen dokumentieren. Da man sich zur BR Arbeit ja Ab und Anmelden muss dürfte es für die Personalabteilung ein leichtes sein diese Zeiten zu erfahren. Da braucht sie nicht mal beim BR nachzufragen um die Zeiten zu ermitteln. Meiner Meinung nach ist es nicht Mitbestimmungsplichtig wenn die Personalabteilung bei dem Vorgesetzten des BR Mitgliedes nachfragt von wann bis wann das BR Mitglied abwesend war.
Erstellt am 09.08.2010 um 12:11 Uhr von pfeilenbogen
mainpower
Hallo, ja, ich habe auch nicht gesagt, dass der Personaler es nicht machen darf. Doch in einem muss ich dir wiedersprechen.
Wenn der Personaler dieses nicht, was heute wohl nicht mehr sein dürfte, mit Bleistift und Papier, sonder mit der DV z.B. Word/Excel macht, unterliegt es der MB, da dann diese Liste zur Verhaltens und Leistungskontrolle genutz werden kann. Und solches via technischen Mitteln unterliegt dem § 87
Erstellt am 09.08.2010 um 12:16 Uhr von woelfchen
. . . da muss ich pfleilenbogen mal beipflichten: wehret den Anfängen! Denn wozu möchte die GL eine solche Aufstellung? Indirekten Druck auf aktive BRM ausüben? Darstellung der BR-Kosten? Oder aber in Verbindung mit anderen Daten (Salami-Prinzip) ein Profil erstellen?
würti, wenn es Euch möglich ist, ohne den/die Personalmitarbeiter/in in die Pfanne zu hauen, würde ich doch einfach erst mal bei der GL nachfragen, wozu diese Aufstellung dienen soll . . .
Erstellt am 09.08.2010 um 13:29 Uhr von Matze
@alle,
ich würde die Zeiten nicht auf Sitzungen beschränken, sondern gezielt auch Zusammenhangsarbeiten hinzufügen, allerdings nur auf das Nötigste differenziert. Betriebsratsarbeit ist mehr! Die Sitzungszeit allein ist hiebei nicht maßgeblich.
In unserem Betrieb melden wir uns für "Betriebsratstätigkeit" ab und nicht für Sitzungen. Wie pfeilenbogen beschrieben hat, unterliegt auch meiner Meinung nach die Registrierung der Abwesenheit der Mitbestimmungspflicht.
Erstellt am 09.08.2010 um 14:03 Uhr von bubie
wir geben unsere stunden freiwillig an die personalabteilung weiter, die zeiterfassung findet aus steuerlichen gründen statt und hat dahingehend nichts mit überwachung zu tun. wie auch - ein betriebsrat kann nicht überwacht werden, denn jedes mitglied entscheidet selbst, wieviel zeit es benötigt, um seine aufgaben ordnungsgemäß ausführen zu können.
ich glaube, egal wer die stunden notiert, es kann nie schaden, denn wenn in einer abteiung mehrere im betriebsrat sind, wird wohl auf kurz oder lang noch jemand benötigt, der die aufgaben mit übernimmt, denn betriebsrat erledigt seine angelegenheiten während der arbeitszeit.
mfg
bubie
Erstellt am 09.08.2010 um 14:35 Uhr von pfeilenbogen
bubie
>> zeiterfassung findet aus steuerlichen gründen statt
Welche besonderen steierliche Gründe soll/ kann es denn hier geben??
Diese Zeiten werden nicht anders vergütet wie sonstge normale Arbeitszeiten