Wie sieht es mit der Mitsprache des BR bei folgendem Sachverhalt aus:
Wir haben, schon aus vor BR-Zeiten, eine Zeiterfassung im Einsatz in der MA manuell Arbeitszeiten eintragen müssen. Aufgrund dieser Zeiten werden u. a. Arbeitsstunden Kunden in Rechnung gestellt. Gleichfalls kann der AG aus der ZE eine Auslastung der MA ermitteln. Bisher gab es zwei Punkte „Meeting intern/extern“ und „Officetätigkeiten“ die als quasi produktiv gewertet wurden und damit für die Auslastung angerechnet wurden. Dies wurde jetzt geändert mit der Folge dass Kollegen die, warum auch immer, viele Meetings haben eine schlechtere Auslastung bekommen. Und dann wird eine schlechte Auslastung bei Mitarbeitergesprächen auch gerne negativ bewertet. Gleichfalls hat diese Änderung finanzielle Nachteile für alle MA weil die Zeiten bisher in eine sog. „Tantiemeregelung“ kamen. Mit dieser hat der AG alle MA, auf wie er immer wieder betont, freiwilliger Basis, am Firmengewinn beteiligt. Naja, diese Tantieme wird demnächst Thema sein….
Kurz gefragt: bei der Einführung einer Zeiterfassung ist der BR ohne Frage mit im Boot, wie ist es bei Änderungen im laufenden Betrieb?
don´t worry be happy
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