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BR-Freistellung

S
Silke
Nov 2016 bearbeitet

und noch eine Frage. Wir sind 9 BR-Mitglieder und möchten ggf. 2 Mitglieder freistellen lassen. Ist dies möglich, wenn beide je 0,5 Tage freigestellt würden.

Silke

99202

Community-Antworten (2)

G
gironimo

18.10.2012 um 12:41 Uhr

Der Anspruch auf Freistellung richtet sich nach der Mitarbeiterzahl - siehe § 38 BetrVG. Teilfreistellungen sind nach diesem Paragraphen durchaus möglich.

Werden diese Zahlen nicht erreicht besteht "nur" der grundsätzliche Freistellungsanspruch nach § 37 BetrVG

P
Petrus

18.10.2012 um 12:52 Uhr

@gironimo: richtig - aber: 9 MA --> §9 --> 201-400 MA --> §38(1) --> eine Freistellung... Also alles im grünen Bereich!

@silke: §38 (1) Sätze 3+4: "Freistellungen können auch in Form von Teilfreistellungen erfolgen. Diese dürfen zusammengenommen nicht den Umfang der Freistellungen nach den Sätzen 1 und 2 überschreiten." Solang bei Euch 2*0,5 nicht größer als 1 wird, ist das also möglich :-)

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