Erstellt am 04.09.2012 um 08:44 Uhr von petrus
Weist den Arbeitgeber auf die bestehende Gesetzeslage hin. Die Überlassung der Unterlagen ist in §80(2) Satz 2 Halbsatz 1 BetrVG sowas von eindeutig geregelt: "Dem Betriebsrat sind auf Verlangen jederzeit die zur Durchführung seiner Aufgaben erforderlichen Unterlagen zur Verfügung zu stellen..."
Und wenn euer Personalchef meint, dass die Gesetze in Deutschland für ihn nicht gelten...
Was passiert mit Dir, wenn Du Dich nicht an die Gesetze dieses Landes hältst?
Erstellt am 04.09.2012 um 09:03 Uhr von gironimo
so ist es - und natürlich kommen die nicht mitbestimmten Ü-Stunden noch dazu. Ich würde jedenfalls bevor ich die Juristen bemühe noch einmal ein ernstes Gespräch suchen. Führt dies jedoch nicht zum Erfolg, bleibt nur der Rechtsweg, der dann aber auch unbedingtvon Euch beschritten werden sollte, damit der AG nicht zu dem Schluß kommt, mit Euch könne man es machen.
Erstellt am 04.09.2012 um 10:23 Uhr von meckerziege
Wir hatten ein ähnliches Problem:
Wichtig ist: Alle Schritte dokumentieren, sowie alles schriftlich machen.
Den AG schriftlich auf die Rechtslage hinweisen und zu Gesprächen auffordern usw.
Wichtig für spätere Verfahren ist die Dokumentation aller Verstöße und wo Ihr als BR
Eure Rechte als tangiert seht.
Ich bin auch ehrenamtliche Arbeitsrichterin und ich kann Euch aus Erfahrung sagen, manches Verfahren scheitert an plausibler Dokumentation und da kann man auch schlecht noch was nachschieben, weil dann mangelnde Beweisbarkeit auf den Tisch kommt.
Es ist ein langwieriges Verfahren, wenn Euer AG sich quer stellt, aber es lohnt sich!