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Dieser Beitrag ist vor 13 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Einsicht in die Daten der Zeiterfassung durch den BR

U
Uller
Nov 2016 bearbeitet

Hallo, bei uns gibt es ein Zeiterfassungssystem mit Karte. Nun möchten wir als BR überprüfen, ob die In den mitbestimmten Dienstplänen angegebenen Arbeitszeiten eingehalten werden. Dazu haben wir uns in der letzten Woche sämtliche Stechzeiten ausdrucken lassen und festgestellt, dass in KW 34 es zu 45 Verstößen durch ungenehmigte Überstunden kam. Wir habe die GF darauf hingewiesen und die Verstöße gegen §87,2 BetrVG angemahnt. Nun hat der Pesonalchef entschieden uns keine wöchentlichen Ausdrucke der Stechzeiten mehr zu geben damit wir nicht kontrollieren können. Wie würde nach eurer Meinung der BR nun vorgehen. Gleich Anwalt ,Gericht...? Wir haben erstmal den Personalchef aufgefordert seine Entscheidung zurück zu nehmen. Wir sind für alle vernünftigen Tips dankbar!

Gruß Uller

2.40303

Community-Antworten (3)

P
Petrus

04.09.2012 um 10:44 Uhr

Weist den Arbeitgeber auf die bestehende Gesetzeslage hin. Die Überlassung der Unterlagen ist in §80(2) Satz 2 Halbsatz 1 BetrVG sowas von eindeutig geregelt: "Dem Betriebsrat sind auf Verlangen jederzeit die zur Durchführung seiner Aufgaben erforderlichen Unterlagen zur Verfügung zu stellen..." Und wenn euer Personalchef meint, dass die Gesetze in Deutschland für ihn nicht gelten... Was passiert mit Dir, wenn Du Dich nicht an die Gesetze dieses Landes hältst?

G
gironimo

04.09.2012 um 11:03 Uhr

so ist es - und natürlich kommen die nicht mitbestimmten Ü-Stunden noch dazu. Ich würde jedenfalls bevor ich die Juristen bemühe noch einmal ein ernstes Gespräch suchen. Führt dies jedoch nicht zum Erfolg, bleibt nur der Rechtsweg, der dann aber auch unbedingtvon Euch beschritten werden sollte, damit der AG nicht zu dem Schluß kommt, mit Euch könne man es machen.

M
meckerziege

04.09.2012 um 12:23 Uhr

Wir hatten ein ähnliches Problem:

Wichtig ist: Alle Schritte dokumentieren, sowie alles schriftlich machen. Den AG schriftlich auf die Rechtslage hinweisen und zu Gesprächen auffordern usw. Wichtig für spätere Verfahren ist die Dokumentation aller Verstöße und wo Ihr als BR Eure Rechte als tangiert seht. Ich bin auch ehrenamtliche Arbeitsrichterin und ich kann Euch aus Erfahrung sagen, manches Verfahren scheitert an plausibler Dokumentation und da kann man auch schlecht noch was nachschieben, weil dann mangelnde Beweisbarkeit auf den Tisch kommt.

Es ist ein langwieriges Verfahren, wenn Euer AG sich quer stellt, aber es lohnt sich!

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