Erstellt am 30.11.2016 um 13:50 Uhr von ganther
Der BR darf nicht auf Grund seines Amtes benachteiligt werden. Daher ist ein entsprechender Ausgleich bei einer variablen Vergütung für die Zeiten zu gewähren, die wegen der BR Arbeit nicht erzielt werden kann
Erstellt am 30.11.2016 um 14:25 Uhr von gironimo
>Kann ich dafür einen Ausgleich bekommen, da mir natürlich die Prämie, für die zwei Tage, fehlt?<
Ja; da es keine feststehende Formel gibt, solltest Du für Dich ermitteln, wie der Ausgleich am Besten zu berechnen ist. Dann wendest Du Dich mit einer entsprechenden Forderung an den AG.
Grundregel: Auf dem Gehaltszettel sollte BR-tätigkeit so aussehen, als hätte sie nicht statt gefunden. Nicht mehr und nicht weniuger.
>Kann dies auch meine Stellvertretung bekommen und meine anderen Betriebsratsmitglieder?<
Wenn die ebenfalls Gehaltseinbußen durch den BR-Job haben, gilt das gleiche.
Erstellt am 30.11.2016 um 16:54 Uhr von Challenger
Tach auch,
ergänzend zu ganther und gironimo :
§78 BetrVG Schutzbestimmungen.
"Die Mitglieder des Betriebsrates,............
Sie dürfen wegen ihrer Tätigkeit nicht BENACHTEILIGT oder begünstigt
werden; dies gilt auch für ihre berufliche Entwicklung"
Sowohl der BR, als auch seine einzelnen Mitglieder können, sofern der AG
diese Benachteiligungen nicht abstellt, im Rahmen eines arbeitsgerichtlichen
Beschlußverfahrens den AG auf Unterlassung "verklagen".
Erstellt am 30.11.2016 um 17:39 Uhr von Hansen
Vielen Dank für die tollen Antworten.
Werde mich dann mit meinen Kollegen in der nächsten BR beraten.
Gruss H. Hansen
Erstellt am 02.12.2016 um 17:27 Uhr von Challenger
Tach auch Hansen,
halte uns bitte auf dem Laufenden.