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Betriebsratsvorsitzender

B
BRSB
Jul 2018 bearbeitet

hallo zusammen, Mein Arbeitgeber möchte meine Fahrten von Dienstgebäude A nach Dienstgebäude B nicht mehr bezahlen, da dass Dienstgebäude B auf dem Nachhauseweg liegt! Ich arbeite in Dienstgebäude A, fahre wenn wir BR-Sitzungen haben zu Dienstgebäude B.

Meine Frage wäre, muss der Arbeitgeber die Fahrtkosten bezahlen?

Liebe Grüße

49107

Community-Antworten (7)

P
Pjöööng

23.07.2018 um 16:44 Uhr

Habt Ihr Reisekostenrichtlinien?

B
BRSB

24.07.2018 um 13:41 Uhr

Hey☺️ das Saarländischereisekosten gesetzt, sonst ist mir nix bekannt!

M
Moreno

24.07.2018 um 15:03 Uhr

Na wenn Du von Betriebsgebäude B nach Hause fährst und dadurch keinen zusätzlichen Aufwand hast steht Dir doch auch kein Fahrgeld zu.

P
Pjöööng

24.07.2018 um 15:27 Uhr

Öffentlicher Dienst? Da halte ich mich lieber raus.

B
BRSB

24.07.2018 um 15:31 Uhr

Ja ich möchte ja auch nicht den Nachhauseweg bezahlt bekommen! Ich fahre ja nur von A nach B! Ich drücke doch im Zeiterfassungssystem Dienstgang, weil ich dienstlich zu Gebäude B fahre bzw Betriebsratsarbeit !

M
Moreno

24.07.2018 um 15:44 Uhr

Ja aber Du fährst dann nicht mehr von B wieder nach A sondern von B nach Hause?

B
BRSB

24.07.2018 um 17:54 Uhr

Ja ich fahre manchmal zurück ( Gebäude a) und manchmal Nachhause! Die Sache ist ich habe die ganze Zeit bezahlt bekommen und jetzt nicht mehr! Sogar 0,35€ Pro Km!

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