Erstellt am 04.01.2008 um 21:07 Uhr von carrie
Hallo
Ja, er wird so eingruppiert wie zu seiner letzten Tätigkeit, wenn es eine Gehaltserhöhung für diese Gruppe gibt, bekommt auch er eine.
Man kann auch, z.B. in einer BV, festlegen, dass er zusammen mit einem vergleichbaren Mitarbeiter, alle Beförderungen erhält, die der Kollege bekommt.
Allerdings bin ich mir gerade nicht so sicher, ob das bei era auch so ist. Ich hoffe das dir noch jemand antwortet!
Erstellt am 07.01.2008 um 14:17 Uhr von Monika
BR-Vorsitz bzw. BR-Mitglied ist kein Beruf (wenn auch manchmal Berufung).
Für die Eingruppierung zählt die letzte vor der Freistellung ausgeübte Tätigkeit und die in der Gruppe üblich berufliche Entwicklung für das Leistungsentgelt.
Monika
Erstellt am 08.01.2008 um 15:16 Uhr von Aliosman
Hallo Glenn,
die Formulierung er wurde von der GF freigestellt verstehe ich nicht. Die Freistellung obliegt allein den Betriebsrat. Wenn die Vorraussetzungen (200 AN) bestehen entscheidet Ihr als Gremium wer freistellt wird. Ihr könnt die Freistellung sogar auf mehrere BRM spilitten.