BR-Vorsitzender Era Eingruppierung
Hi, Wie wird ein BR-Vorsitzender laut Era Eingruppiert? Laut meinen Informationen darf er keine vor und Nachteile haben weil es ein Ehrenamt ist. Muß er so eingruppiert werden wie zu seiner letzten Tätigkeit bevor er BR wurde? Also wie alle anderen Arbeitnehmer auch mit EG 6 (Montierer) Zum Schluss wurde er von der GF freigestellt obwohl das BR-Gremium nur aus 7 BR-Mitgliedern besteht. Wer darüber etwas weiß, meldet Euch bitte! Schönen Gruß Glenn
Community-Antworten (3)
04.01.2008 um 22:07 Uhr
Hallo Ja, er wird so eingruppiert wie zu seiner letzten Tätigkeit, wenn es eine Gehaltserhöhung für diese Gruppe gibt, bekommt auch er eine. Man kann auch, z.B. in einer BV, festlegen, dass er zusammen mit einem vergleichbaren Mitarbeiter, alle Beförderungen erhält, die der Kollege bekommt. Allerdings bin ich mir gerade nicht so sicher, ob das bei era auch so ist. Ich hoffe das dir noch jemand antwortet!
07.01.2008 um 15:17 Uhr
BR-Vorsitz bzw. BR-Mitglied ist kein Beruf (wenn auch manchmal Berufung). Für die Eingruppierung zählt die letzte vor der Freistellung ausgeübte Tätigkeit und die in der Gruppe üblich berufliche Entwicklung für das Leistungsentgelt.
Monika
08.01.2008 um 16:16 Uhr
Hallo Glenn,
die Formulierung er wurde von der GF freigestellt verstehe ich nicht. Die Freistellung obliegt allein den Betriebsrat. Wenn die Vorraussetzungen (200 AN) bestehen entscheidet Ihr als Gremium wer freistellt wird. Ihr könnt die Freistellung sogar auf mehrere BRM spilitten.
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