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Dieser Beitrag ist vor 18 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Einblick in Lohn-& Gehaltslisten - nur für BRV?

K
Katjuscha
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen, wir haben jetzt Einblick in die Brutto-Lohn&Gehaltslisten gefordert. Der AG möchte diese ausschließlich nur der Betreibsratsvorsitzenden zur Verfügung stellen. Ist das rechtlich OK?

Vielen Dank im vorraus Katjuscha

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Community-Antworten (1)

P
pit47

05.05.2008 um 16:01 Uhr

Hallo Katjuscha, nach § 80 Absatz 2 hat der Betriebsausschuss, wenn nicht vorhanden der BRV oder stellv. BRV, das Recht in die Listen Einblick zu nehmen. Siehe auch den Kommentar zum § 80 Rn 103 von DKK.

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