Einblick in Lohn-& Gehaltslisten - nur für BRV?
Hallo zusammen, wir haben jetzt Einblick in die Brutto-Lohn&Gehaltslisten gefordert. Der AG möchte diese ausschließlich nur der Betreibsratsvorsitzenden zur Verfügung stellen. Ist das rechtlich OK?
Vielen Dank im vorraus Katjuscha
Community-Antworten (1)
05.05.2008 um 16:01 Uhr
Hallo Katjuscha, nach § 80 Absatz 2 hat der Betriebsausschuss, wenn nicht vorhanden der BRV oder stellv. BRV, das Recht in die Listen Einblick zu nehmen. Siehe auch den Kommentar zum § 80 Rn 103 von DKK.
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