Bruttogehaltslisten - Einsicht durch BRV
Hallo, unser BRV wird Einblick in die Bruttogehaltslisten nehmen. Welchen Zeitraum decken diese ab, den letzten Monat oder das letzte Jahr (wegen gezahlter Prämien)?
Danke und ein schönes sonniges Wochenende, Zwockel
Community-Antworten (2)
08.06.2007 um 21:13 Uhr
@Zwockel Warte doch erst mal ab was so drinsteht, dann kann man sich immer noch Gedanken machen. Aber eigentlich müßt ihr das doch wissen BetrVG §87 Abs 1 Satz 11.
Und wenn es gesetzlich oder im Tarif geregelt ist , kontrolliert es. Gruss
10.06.2007 um 01:30 Uhr
Ihr entschiedet, wie weit die Listen zurückreichen, und eure Entscheidung hängt u.a. davon ab, wann ihr die letzte Liste eingesehen habt.
Verwandte Themen
Einsicht in Bruttogehaltslisten mit Vorgaben seitens AG
Moin wir haben Einsicht in Bruttogehaltslisten gefordert. Als Antwort gab es heute morgen schriftlich: [...] und schlagen als Termin zur Einsichtnahme in die Bruttogehaltslisten folgenden Termin
Einsicht in Bruttogehaltslisten - Beschluss vom Betriebsrat nötig?
Hallo, brauche ich um in die Bruttogehaltslisten Einblick nehmen zu können einen Beschluss vom Betriebsrat? Danke...Blümle
Bruttogehaltslisten - Darf ich als ordentliches Mitglied ebenfalls in die Liste schauen oder nur der BRV?
Hallo, ich bin noch neu hier und habe eine Frage. Die Bruttogehaltslisten werden ja dem BR Vorsitzenden im Quartal gezeigt. Darf ich als ordentliches Mitglied ebenfalls in die List schauen, oder darf
Wer hat Einsicht in die Gehaltslisten?
Hallo Zusammen, heute gleich eine neue Frage. Unser AG hat keine klaren Gehaltsstrukturen weshalb es immer wieder Beschwerden aus der Belegschaft hinsichtlich ungerechter Bezahlung gibt. Bisher ha
Bruttogehaltslisten
Hallo wir möchten die Bruttogehaltslisten der Kollegen als Betriebsrat einsehen. Wer weiß Bescheid? Darf man die auch Abfotografieren? Es sind insgesamt um die 25 Kollegen und weil dies schneller und