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Bruttogehaltslisten - Einsicht durch BRV

Z
zwockel
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, unser BRV wird Einblick in die Bruttogehaltslisten nehmen. Welchen Zeitraum decken diese ab, den letzten Monat oder das letzte Jahr (wegen gezahlter Prämien)?

Danke und ein schönes sonniges Wochenende, Zwockel

6.16202

Community-Antworten (2)

D
Dummi

08.06.2007 um 21:13 Uhr

@Zwockel Warte doch erst mal ab was so drinsteht, dann kann man sich immer noch Gedanken machen. Aber eigentlich müßt ihr das doch wissen BetrVG §87 Abs 1 Satz 11.

Und wenn es gesetzlich oder im Tarif geregelt ist , kontrolliert es. Gruss

RH
Robin H

10.06.2007 um 01:30 Uhr

Ihr entschiedet, wie weit die Listen zurückreichen, und eure Entscheidung hängt u.a. davon ab, wann ihr die letzte Liste eingesehen habt.

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