Eine Mitarbeiterin ist in Kundendienst seit 2006 tätig. Sie hatte danach ca zwei Jahre Elternzeit und kehrte 2011 danach im Unternehmen zurück.

Ihre alte Abreitsplatz im Kundendienst war von jemand anders zu diesem Zeitpunkt besetzt. Sie wurde dann zu einem Tochtergesellschaft ausgeliehen.

Ihre Aufgaben in diesem Unternehmen war im Einkauf, also andere Tätigkeiten. Diese Aufgaben/Funktion wurde nun aufgelöst, weil die Arbeit von einem Auslandsbüro in Indien gemacht werden soll. Jetzt kehrt sie in ihren alten Job zurück: Im Kundendienst. Die Geschäftsführung sieht das als Fürsorgepficht. Im Kundendienst waren es bisher 4 Leute. Mit ihr sind es 5 Leute. Das Unternehmen argumentiert, dass sie ja schon die ganze Zeit da war, bloß war sie ausgeliehen.

Die Geschäftsführung sieht es weder als Versetzung oder neue Stelle. Deshalb wurde keine Ausschreibung gemacht. Der BR wurde nicht im Vorfeld über diesen Vorgang informiert. Der BR sieht es als Versetzung und als neue Stelle.

Wie ist die Rechtlage hierzu?