Erstellt am 11.11.2016 um 13:12 Uhr von herzensbrecher
Was wollt ihr erreichen: das die Stelle ausgeschrieben wird und der ArbG Euch nach dem Auswahlverfahren einen anderen Bewerber präsentiert und die Kollegin somit evtl. raus wäre? Somit wäre Euer erstes Ego befriedigt. Wollt Ihr zu einer Versetzung nur um des BetrVG- Willens zustimmen? Zweites Ego befriedigt. Seid froh das hier keine Betriebsbedingte Kündigung ausgesprochen wurde und lasst die Kollegin in sozialer Sicherheit!
Erstellt am 11.11.2016 um 13:19 Uhr von BRTreu
Es liegt eine Beschwerde vor von einem Mitarbeiter, der sich auf diese Stelle gerne beworben hätte.
Die SBV macht außerdem auch Ärger, weil einen schwerbehinderten Mensch an diesen Arbeitsplatz Interesse hat.
Es sind viele andere Stellen im Unternehmen.
Erstellt am 11.11.2016 um 13:22 Uhr von Pjöööng
Bei einer betriebsbedingten Kündigung wäre ja wohl auch noch eine Sozialauswahl durchzuführen...
Zuerst müsste man, um das Ganze sicher beurteilen zu können, wissen, auf welcher Basis diese Versetzung beruhte und wie sie prozessiert wurde, Im wesentliche stellt es sich aber so dar, dass die Tätigkeit von eiiner Mitarbeiterin entfällt. Ehe der Arbeitgeber eine Kündigung aussprechen kann, hat er zu prüfen, ob die ANin auf einer anderen offenen Stelle beschäftigt werden kann. Geht dies nicht, ist eine Sozuialauswahl durchzuführen.
Wenn der Arbeitgeber sie auf die offensichtlich offene Stelle im Kundendienst verstezen möchte, dann ist die Frage, ob die Ausschreibung offener Stellen mit dem BR vereinbart wurde. Wurde diese vereinbart, dann ist die Stelle auszuschreiben, oder ein Ausschreibungsverzicht zu vereinbaren. So einfach ist das!
Erstellt am 11.11.2016 um 13:53 Uhr von Ernsthaft
Noch einfacher wäre es, wenn man auch wüsste, worauf man antwortet.
Sorry, aber ich Suche immer noch die Frage, zu der diese Antwort passen könnte.
Erstellt am 11.11.2016 um 14:00 Uhr von celestro
Also ich sehe im Startpost eine Frage. Aber selbst wenn da keine wäre, könnte man bei "2 Leute haben unterschiedliche Ansichten ... Erklärung" etwas darauf "sagen / antworten". Warum auch nicht ?
Erstellt am 11.11.2016 um 14:09 Uhr von Ernsthaft
Das hat doch nichts mit unterschiedlichen Ansichten zu tun.
Ich sehe hier nur eine rechtliche Zuordnung, die ich bei einer Rückkehr aus Elternzeit und damit verbunden Arbeitsplätzen beim besten Willen nicht nachvollziehen kann.
Für eine dazu passende Frage mag die Antwort ja korrekt sein, nur finde ich die Frage hierzu nicht.
Erstellt am 11.11.2016 um 14:12 Uhr von Pjöööng
Ernsthft,
"Rückkehr aus der Elternzeit" ist ja hier auch nicht das Thema.
Erstellt am 11.11.2016 um 14:18 Uhr von BRTreu
Die Frage war: Ist diese eine Versetzung? Hätte eine Ausschreibung geschehen sollen?
Wir werden in der Sache nicht mehr machen. Es sieht dann aus, als wäre es vom Arbeitgeber gut begründet. Die Beschwerde ist dann nicht rechtfertigt. Der Schwerbehinderten Mensch hat schon einen Arbeitsplatz und so von daher braucht er ja nicht die Stelle so sehr wie die andere Mitarbeiterin. Daher kann er sich nicht beschweren, dass er sich nicht bewerben konnte.
Danke für die Antworte.
Erstellt am 11.11.2016 um 15:32 Uhr von gironimo
Wie soll denn das Ergebnis aussehen? Die Kollegin wird ins Nirvana geschickt, damit ein anderer diesen Posten bekommen kann? Das kann es ja auch nicht sein.
So gesehen würde ich jetzt auch nichts tun. Vielleicht sprecht Ihr mal mit den potentiellen Bewerbern. Vielleicht kann man auf anderem Wege etwas für sie tun.