Eine Mitarbeiterrin wurde vor einem Jahr ohne Anhörung versetzt. Jetzt bekommt der Betriebsrat eine Anhörung, dass die Mitarbeiterin eine Versetzung wünscht.
Wie verhält sich der Betriebsrat rechtkonform? Eine Anhörung soll doch VOR der Versetzung erfolgen. Der alte und neue Betriebsrat hat nicht gewusst.