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Zusatzvereinbarung

M
MAJA1978
Mai 2023 bearbeitet

Hallo zusammen, folgende Situation: AN soll nach mündlicher Rücksprache, in Filiale B aushelfen. So 2-3 Tage die Woche und den Rest in Filiale A arbeiten, bis Ende Oktober bzw. bis Betrieb B einen neuen MA einstellt. So die mündliche Absprache mit der alle Parteien einverstanden waren. Jetzt soll der AN komplett in Betrieb B wechseln und kein Springer sein. Diese Situation ist für den AN allerdings keine Option. Helfen ja, aber nicht für immer. Wie verhalte ich mich als BR jetzt richtig?

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Community-Antworten (4)

C
celestro

25.05.2023 um 12:19 Uhr

Der MA muss nicht wechseln, wenn er nicht möchte.

G
ganther

26.05.2023 um 00:16 Uhr

wenn es eine Versetzungsklausel im Arbeitsvertrag gibt, dann kann das vom Weisungsrecht gedeckt sein. Der Versetzung kann der BR widersprechen, wenn es einen Grund nach 99 BetrVG gibt

C
celestro

26.05.2023 um 02:18 Uhr

Versetzung innerhalb des Betriebes ... aber von einem Betrieb in einen Anderen?

G
ganther

28.05.2023 um 02:19 Uhr

das BAG sieht inzwischen selbst Versetzungsklauseln als unkritisch an, mit denen ein MA ins Ausland versetzt werden kann....

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