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Zusatzvereinbarung

B
Brkunst
Okt 2020 bearbeitet

Ich habe Anfang Juni mit einem Arbeitsvertrag begonnen, dieser lautet auf einer wöchentlichen Arbeitszeit von 20 Stunden. Da diese, es handelte sich um Hauswirtschaft nie erreicht worden sind hat die Arbeitgeberin mich zu einer Zusatzvereinbarung praktisch gezwungen. Diese habe ich unterschrieben. Jetzt habe ich wieder mehr Stunden zu verzeichnen. Ich verdiene jetzt ein Minimum von nur 480 Euro. Kann ich dieser Zusatzvereinbarung widersprechen? Ich bin grundsätzlich damit nicht einverstanden. Ich hatte diese unter Druck unterschrieben gehabt.

Mit freundlichen Grüßen Bettina Ruppert

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Community-Antworten (3)

C
celestro

03.10.2020 um 19:25 Uhr

Sie haben 20 Stunden nicht erreicht und durch eine Zusatzvereinbarung sind es jetzt mehr als vorher? Muss man das verstehen? Die Vereinbarung könnte unwirksam sein, aber den "Druck" müssten Sie ggf. nachweisen. Das dürfte kaum funktionieren. Ein BR-Thema sehe ich hier jedenfalls nicht.

K
kratzbürste

03.10.2020 um 21:14 Uhr

Fu kannst die Zusatzvereinbarung kündigen - aber lese sie noch einmal genau durch. Vielleicht ist die Kündigung der Zusatzvereinbarung auch gleich die vollkommene Kündigung.

S
Schlaule0711

05.10.2020 um 17:42 Uhr

Ich kann mir nur vorstellen, dass hier eine Zusatzvereinbarung über Mehrarbeit vereinbart wurde und jetzt alle Stunden abgegolten sind. Solche Vereinbarungen sind rechtswidrig, wenn dort keine Stundenanzahl genannt wird. Da sonst z.B. der Mindestlohn unterlaufen werden kann. D.h. anfechten und auf Weiterbeschäftigung klagen, im Notfall gibts ne Abfindung...

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