Erstellt am 03.10.2020 um 17:25 Uhr von celestro
Sie haben 20 Stunden nicht erreicht und durch eine Zusatzvereinbarung sind es jetzt mehr als vorher? Muss man das verstehen? Die Vereinbarung könnte unwirksam sein, aber den "Druck" müssten Sie ggf. nachweisen. Das dürfte kaum funktionieren. Ein BR-Thema sehe ich hier jedenfalls nicht.
Erstellt am 03.10.2020 um 19:14 Uhr von Kratzbürste
Fu kannst die Zusatzvereinbarung kündigen - aber lese sie noch einmal genau durch. Vielleicht ist die Kündigung der Zusatzvereinbarung auch gleich die vollkommene Kündigung.
Erstellt am 05.10.2020 um 15:42 Uhr von Schlaule0711
Ich kann mir nur vorstellen, dass hier eine Zusatzvereinbarung über Mehrarbeit vereinbart wurde und jetzt alle Stunden abgegolten sind.
Solche Vereinbarungen sind rechtswidrig, wenn dort keine Stundenanzahl genannt wird. Da sonst z.B. der Mindestlohn unterlaufen werden kann. D.h. anfechten und auf Weiterbeschäftigung klagen, im Notfall gibts ne Abfindung...