Hallo,

unser AG möchte in einer Zusatzvereinbarung zum AV folgendes regeln:

"§ Arbeitsverhinderung

Im Falle einer krankheitsbedingten oder aus sonstigen Gründen
veranlassten Arbeitsverhinderung hat der Arbeitnehmer den Arbeitgeber
unverzüglich zu informieren. Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als drei
Kalendertage, so hat der Arbeitnehmer eine ärztliche Bescheinigung über
das Bestehen der Arbeitsunfähigkeit an dem darauffolgenden Arbeitstag
vorzulegen. "

So weit so gut, aber dann kommts:

"Der Anspruch auf bezahlte Freistellung bei Erkrankung des Kindes ist
ausgeschlossen."

und

"Bei anstehenden Terminsachen hat der Arbeitnehmer auf
vordringlich zu erledigende Arbeiten hinzuweisen."

Aus meiner Sicht bedeutet die Zusatzvereinbarung zum einen eine Verschlechterung der aktuell vertraglich vereinbarten Situation (bezahlte Freistellung steht mir außerdem nach §616 BGB zu) .

Und, zum anderen, kann ich die Verpflichtung, Kollegen auf vordringlich zu erledigende Termine hinzuweisen, möglicherweise gar nicht einhalten, z.B. weil ich aufgrund meiner Erkrankung (z.B. Grippe mit hohem Fieber und rasenden Kopfschmerzen) ganz sicher andere Dinge im Kopf habe, als noch zu versuchen, einen Terminkalender im Kopf durchzugehen...

Jetzt meine Frage: Mit welchen Konsequenzen muss ich rechnen, wenn ich die Zusatzvereinbarung aus o.g. Gründen nicht unterschreibe?