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Dieser Beitrag ist vor 12 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Zählt die Zusatzvereinbarung

L
lorettawe
Jan 2018 bearbeitet

Bin ja seit Anfang Juni krank geschrieben wegen Depressionen. Mein regulär befristeter Arbeitsvertrag lief zum 31.05.2013 und letzten Sommer unterschrieben Axx und ich ne Zusatzvereinbarung das ich bis zum 30.06.13 auf 40 Stunden beschäftigt bin. Ende Mai sagte meine Chefin mir noch mein Dienstplan für Anfang Juni. Dann wurde ich ja krankgeschrieben. Gestern kam der Krankenschein zurück mit der Begründung mein Vertrag wäre ausgelaufen am 31.05.13. Nun rief ich bei Axx den Betriebsrat an. Die sagten zu mir "Warum ich bis zum Schluss wartete wegen auslaufen des Vertrages" Sagte den dann "Das die leiterin mir sagte, ich kann mein urlaub für das ganze Jahr planen. Geht schon weiter! und das mir Fru G.... den Dienstplan für Anfang Juni sagte!" und wies ihn nochmals auf die Unterzeichnete Zusatzvereinbarung hin.

1.00201

Community-Antworten (1)

P
Petrus

13.06.2013 um 12:38 Uhr

Sofort ab zum Anwalt (oder als Mitglied zur Gewerkschaft!) - könnte sein, dass mit der Zusatzvereinbarung ein unbefristeter Vertrag entstanden ist! Das müsste dann aber bis nächste Woche zum Gericht, um das vom Richter feststellen zu lassen! Und ab zum Arbeitsamt natürlich auch (falls der ArbGeb recht hat).

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