Hallo Zusammen,

ich habe mal eine Frage zur Genehmigung von BR-Dienstreisen durch den Arbeitgeber, da ich im Internet nichts genaues dazu gefunden habe:

Wir haben bei uns in der Deutschen Zentrale zwei Abteilungen, die für Auslandsarbeit zuständig sind (wir betreiben im Ausland Standorte, die mit entsendeten Auslandsmitarbeitern/Repräsentanten besetzt sind).

Letztes Jahr hatte eine der Abteilungen eine Abteilungskonferenz in einem Seminarzentrum in Deutschland und ich hatte angeregt, da unser Betriebsrat auch für diese Auslandsmitarbeiter zuständig ist (waren auch wahlberechtigt bzw. wählbar), dass zwei Vertreter des BR-Gremiums für Gespräche mit den Auslandskollegen (1 Nachmittag) dort hin reisen. Dies wurde auch genehmigt.

Jetzt hat im Sommer die andere Auslandsabteilung auch eine Abteilungskonferenz, allerdings an einem der dortigen Auslandsstandorte, und wollte, analog zum letzten Jahr, ebenfalls zwei Vertreter des BR für einen Vormittag einladen.

Zwei Kollegen hatten nun den Antrag nach BR-Beschluss gestellt, aber die Geschäftsleitung lehnt die Reise ab, weil:
1. nicht nachvollziehbar ist, warum das notwendig ist
2. warum müssen zwei BRler fahren
3. die Kosten zu hoch sind (es handelt sich um 200,00 EUR pro Person mit Bahnreise und einer Hotelnacht)

Wir hatten der Geschäftsleitung schon vor Stellung der DR-Anträge mitgeteilt, dass die Reise deshalb notwendig ist, da man so den persönlichen Kontakt mit den Auslandsmitarbeitern suchen kann. Auch auf der Maßgabe, dass seit April die Betriebsversammlungen nur noch in Präsenz statt finden können. Und zwei Kollegen benannt wurden, falls evtl. auch krankheitsbedingt einer ausfällt.

Kann der Arbeitgeber die Reise einfach so ablehnen oder was könnten wir noch unternehmen?

Danke und Gruß