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Dienstreisen von Betriebsratsmitgliedern - Verweigerung durch Arbeitgeber

M
Matrifol_0815
Mai 2023 bearbeitet

Hallo Zusammen,

ich habe mal eine Frage zur Genehmigung von BR-Dienstreisen durch den Arbeitgeber, da ich im Internet nichts genaues dazu gefunden habe:

Wir haben bei uns in der Deutschen Zentrale zwei Abteilungen, die für Auslandsarbeit zuständig sind (wir betreiben im Ausland Standorte, die mit entsendeten Auslandsmitarbeitern/Repräsentanten besetzt sind).

Letztes Jahr hatte eine der Abteilungen eine Abteilungskonferenz in einem Seminarzentrum in Deutschland und ich hatte angeregt, da unser Betriebsrat auch für diese Auslandsmitarbeiter zuständig ist (waren auch wahlberechtigt bzw. wählbar), dass zwei Vertreter des BR-Gremiums für Gespräche mit den Auslandskollegen (1 Nachmittag) dort hin reisen. Dies wurde auch genehmigt.

Jetzt hat im Sommer die andere Auslandsabteilung auch eine Abteilungskonferenz, allerdings an einem der dortigen Auslandsstandorte, und wollte, analog zum letzten Jahr, ebenfalls zwei Vertreter des BR für einen Vormittag einladen.

Zwei Kollegen hatten nun den Antrag nach BR-Beschluss gestellt, aber die Geschäftsleitung lehnt die Reise ab, weil:

  1. nicht nachvollziehbar ist, warum das notwendig ist
  2. warum müssen zwei BRler fahren
  3. die Kosten zu hoch sind (es handelt sich um 200,00 EUR pro Person mit Bahnreise und einer Hotelnacht)

Wir hatten der Geschäftsleitung schon vor Stellung der DR-Anträge mitgeteilt, dass die Reise deshalb notwendig ist, da man so den persönlichen Kontakt mit den Auslandsmitarbeitern suchen kann. Auch auf der Maßgabe, dass seit April die Betriebsversammlungen nur noch in Präsenz statt finden können. Und zwei Kollegen benannt wurden, falls evtl. auch krankheitsbedingt einer ausfällt.

Kann der Arbeitgeber die Reise einfach so ablehnen oder was könnten wir noch unternehmen?

Danke und Gruß

29602

Community-Antworten (2)

G
ganther

10.05.2023 um 17:34 Uhr

grundsätzlich muss der BR keine Dienstreise nicht genehmigen lassen. Aber der AG hat nur erforderliche Kosten zu tragen. Und der AG muss dich nicht bei einer solchen Veranstaltung als Gast akzeptieren. Daher sehe ich da ein Problem, wenn man keine Übereinstimmung mit dem AG bekommt. Jetzt könnt ihr an Alternativen denken, die möglichst höhere Kosten verursachen. Dann kann man besser verhandeln

D
DummerHund

10.05.2023 um 18:50 Uhr

Ich sehe es ähnlich wie @ganther. Nur hätte ich als Begründung angegeben...Der Betriebsrat hält es für erforderlich. Punkt und Ende. Hier ist dann der AG gefragt euch dieses "Erforderlich" zu widerlegen. Nun sei es drum. Ich würde nun dem AG zur Kenntnis geben das der Betriebsrat nur darauf bedacht war auf diese Art Kosten zu sparen. Da es dem AG ja wohl so nicht genehm ist sieht der Betriebsrat keine andere Möglichkeit in dem Besagten Werk am Tag xy eine Betriebsversammlung ein zu berufen und ab zu halten. Bei einer Betriebsversammlung nimmt i.d.R. der gesamte Betriebsrat teil. Da der Betriebsrat als Veranstalter das alleinige Hausrecht hat muss er auch im Vorfeld Vorbereitungen vor Ort treffen. z.B: angebotene Räumlichkeiten kontrollieren, Bestuhlung und Beschallung regeln...alles am Vortag. Nach der Betriebsversammlung alles abräumen, evtl. Nachgespräche mit MA einplanen. Rückreise am 3.Tag. Vielleicht geht der AG ja noch mal in sich.

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