Erstellt am 10.09.2013 um 14:45 Uhr von Rapper
Auch wenn nur der BRV eingeladen wurde, kann vom BR noch jemand mit teilnehmen, soweit das im BR abgestimmt wurde. Der BR ist ein Organ der BetrVerf. und ist deshalb auch bei Abteilungsversammlungen, die der AG einberuft, teilnahmeberechtigt.
Erstellt am 10.09.2013 um 14:51 Uhr von wortkarg
haben Betriebsratsmitglieder ein Teilnahmerecht ?
kein Teilnahmerecht
Erstellt am 10.09.2013 um 14:59 Uhr von Snooker
@wortkarg
Im vorliegendem Fall hast Du unrecht.
Der BRV bekam eine Einladung. Der BRV ist aber nur Sprachrohr und Die Person die Dinge empfängt im Namen des Gremiums. Hier entscheidet das Gremium wer teilnehmen darf und soll. Ratsam ist es bei solchen Sachen eh immer wenn zwei Personen mit dran teil nehmen. So kann einer immer schön mit schreiben.
Erstellt am 10.09.2013 um 15:03 Uhr von wortkarg
-Der BRV bekam eine Einladung-
eben, nicht der BR damit ein Teilnahmerecht
Erstellt am 10.09.2013 um 15:30 Uhr von Pjöööng
Wenn Ihr Eurem BRV nicht vertraut, dann solltet Ihr darüber diskutieren, ob es in Eurem Gremium jemanden gibt, der/die mehr Vertrauen verdient...
Ich gehe davon aus, dass der AG sehr wohl weiß, dass die Teilnahme eines BRM an dieser Versammlung die formale Beteiligung des BR nicht erseetzt. Insofern wird er das sowieso dem Gremium noch einmal in voller Schönheit erzählen müssen und dann seid Ihr alle auf dem gleichen Stand.
Ich würde diese Einladung als positive Geste des Arbeitgebers zur Kenntnis nehmen und den BRV danach berichten lassen, was dort vom Arbeitgeber verkündet wurd.