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Teilnahmerecht Betriebsratsmitglieder an Abteilungsversammlung des Arbeitgebers

B
betriebsratten
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen, haben Betriebsratsmitglieder ein Teilnahmerecht? Mutmasslich gehts um einen Betriebsübergang der Abteilung-also nicht (nur) reine Fachthemen. Der BR Vorsitzende wurde auch eingelasen-aber ein Teil des Gremium ist sich relativ sicher, dass nicht alles weitergegeben wird-deshalb möchten die selbst teilnehmen um sich unmittelbar eine Meinung zu bilden. Gibts dafür ein Teilnahmerecht? Danke vorab und Gruss von den Betriebsratten....und komisch-ich hatte den Beitrag heute morgen schon mal geschrieben....

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Community-Antworten (5)

R
Rapper

10.09.2013 um 16:45 Uhr

Auch wenn nur der BRV eingeladen wurde, kann vom BR noch jemand mit teilnehmen, soweit das im BR abgestimmt wurde. Der BR ist ein Organ der BetrVerf. und ist deshalb auch bei Abteilungsversammlungen, die der AG einberuft, teilnahmeberechtigt.

W
wortkarg

10.09.2013 um 16:51 Uhr

haben Betriebsratsmitglieder ein Teilnahmerecht ?

kein Teilnahmerecht

S
Snooker

10.09.2013 um 16:59 Uhr

@wortkarg Im vorliegendem Fall hast Du unrecht. Der BRV bekam eine Einladung. Der BRV ist aber nur Sprachrohr und Die Person die Dinge empfängt im Namen des Gremiums. Hier entscheidet das Gremium wer teilnehmen darf und soll. Ratsam ist es bei solchen Sachen eh immer wenn zwei Personen mit dran teil nehmen. So kann einer immer schön mit schreiben.

W
wortkarg

10.09.2013 um 17:03 Uhr

-Der BRV bekam eine Einladung-

eben, nicht der BR damit ein Teilnahmerecht

P
Pjöööng

10.09.2013 um 17:30 Uhr

Wenn Ihr Eurem BRV nicht vertraut, dann solltet Ihr darüber diskutieren, ob es in Eurem Gremium jemanden gibt, der/die mehr Vertrauen verdient...

Ich gehe davon aus, dass der AG sehr wohl weiß, dass die Teilnahme eines BRM an dieser Versammlung die formale Beteiligung des BR nicht erseetzt. Insofern wird er das sowieso dem Gremium noch einmal in voller Schönheit erzählen müssen und dann seid Ihr alle auf dem gleichen Stand.

Ich würde diese Einladung als positive Geste des Arbeitgebers zur Kenntnis nehmen und den BRV danach berichten lassen, was dort vom Arbeitgeber verkündet wurd.

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