Erstellt am 17.04.2012 um 13:01 Uhr von wahlvst
Besuch bei der GEW sind Freizeit!!
Anders kann es sein, wenn ein BRM per Beschluss zu Klärung einer anhängenden Sachlage die GEW als Rechtspartner aufsucht.
Doch die GEW kann und wird ihren Mitgliedern hier gern sachkundige Aussagen machen!
PS: BRM können IMMER nur auf / Nach Beschlusslage handeln!
Erstellt am 17.04.2012 um 13:41 Uhr von seesee
Huch, das PS ist mir aber neu! Wie kommst du denn auf dieses?
Erstellt am 17.04.2012 um 15:00 Uhr von wahlvst
seesee
...Zusatz wenn es um DR / Kosten also § 40 BetrVG geht!
Es kann kein BR für sich solche Maßnahmen entscheiden
Erstellt am 17.04.2012 um 20:56 Uhr von Snooker
seesee
Du sagst die Antwort hast Du Dir schon selbst gegeben. Nehme mal an das Du dies darauf beziehst das die Kollegin eher Feierabend macht (?)
Ich schwimme jetzt mal gegen den Strom (auch wenn ich im Grundsatz den Anderen hier die Richtigkeit nicht absprechen will) und sage, schaue auf eure betrieblichen Begebenheiten.
Du sagst ihr habt auseinanderliegende Betriebsteile. Ist es in der Vergangenheit bei anderen BRM´s schon mal vorgekommen das sie BR arbeit ausserhalb der Betriebsteile gemacht haben? Und gibt es bei euch Telearbeit und evtl. eine BV darüber? Wenn beides ja dann würde ich schon versuchen dies dem AG mitzuteilen das Du dringende BR arbeit ausserhalb des Werkes erledigen musst. Denn auch wenn der BR ein eigenständiges Gremium ist und der AG dem BR im eigentlichem Sinne nicht Weisungsbefugt ist, dürfte er den BR von Telearbeit nicht ausnehmen; vergleichbar wären auch Regelungen bei Aussendienstmitarbeiter.
Erstellt am 17.04.2012 um 22:27 Uhr von seesee
@snooker
Nö, keine Telearbeit;
Die beiden Betriebe liegen ca. 10km auseinander. Bevor ich versetzt wurde, war ich im dortigen Betrieb BRM, die dortigen Kollegen haben mich überhaupt das erste Mal in den BR gewählt. Deshalb schenken sie mir wohl immer noch ihr Vertrauen (vielleicht mehr als den anderen BRMs). Außerdem bin ich eine von nur 2 weiblichen Betriebsräten, die andere Betriebsrätin kennt meine Kollegin gar nicht persönlich . Wir haben jetzt noch ein männliches BRM, das in dem Betriebsteil verblieben ist, wo meine Kollegin arbeitet. Offensichtlich hat sie zu ihm kein so großes Vertrauen, als dass sie sich an ihn wenden würde.
Erstellt am 17.04.2012 um 23:00 Uhr von Snooker
@seesee
Und wie sieht es mit Gesprächen mit Außendienstmitarbeitern aus?
Erstellt am 18.04.2012 um 08:47 Uhr von rkoch
> Besuch bei der GEW sind Freizeit!!
Diese Aussage in sich ist übrigens nicht vollkommen korrekt!
Es gilt wie immer §37 (2) BetrVG!
Wenn also der Besuch der Gewerkschaft mit "Aufgaben des Betriebsrates" zusammenhängt, z.B. zur Abklärung einer Öffnungsklausel im TV die AG oder BR nutzen wollen, so ist ein Besuch der GEW durchaus auch einmal BR-Arbeit. I.d.R. wird es eher so sein, dass der BR die GEW zur Sitzung einlädt, aber so weit das nicht realisierbar ist, geht es natürlich auch umgekehrt.
Ein "Höflichkeitsbesuch" oder ein Besuch wegen GEW-Arbeit fällt aber natürlich nicht unter §37 (2) BetrVG, dann gilt natürlich das gesagte. Aber selbst dann kann man das mit dem AG abklären, oft wird dem AG ein Besuch eines BR in der GEW während der AZ noch lieber sein, als das ein Gewerkschafter in den Betrieb kommt......