Erstellt am 14.05.2009 um 14:07 Uhr von rolfo
Bist du freigestellt?
Wenn nein, BR Beschluß zur Dienstreise nach.................
Dann soll der AG mal streiten.
Erstellt am 14.05.2009 um 14:12 Uhr von paula
...brauchst du die Genehmigung des AG zur Dienstreise? Wohl kaum....
Erstellt am 14.05.2009 um 14:18 Uhr von StefanErgi
Da die Anforderung kurzfristig kam (gestern) und eine Beschlussfassung (heute) ja nicht mehr Machbar ist, nutzt mir das leider nichts. Ich bräuchte ein Urteil oder ein Gesetz/Gesetzteskommentar welches ich der GF unter die Nase halten kann....
Erstellt am 14.05.2009 um 15:24 Uhr von ambuu
Hallo Stefan,
nachdem Du BRV bist und unter der Vorraussetzung das Du freigestellt bist: Du hast einen Gesprächstermin mit Mitarbeitern im Rahmen Deiner Tätigkeit als BR, notwendige Fahrzeiten sind somit gemäß §37 BetrVG erforderliches Arbeitsversäumnis.
Gruß ambu
Erstellt am 16.05.2009 um 21:18 Uhr von Kölner
@paula
Siehst Du das so einfach?