Liebe Betriebsratsmitglieder,

in unserem Unternehmen fiel uns eine differenzierte Behandlung von Reisen auf.

Der Fall: Ein Betriebsratsmitglied aus H fährt,außerhalb seiner Arbeitszeit, zu einer Tagung des Betriebsrates zum Sitz des Konzernbetriebsrates am Standort B bzw. umgekehrt. Am Standort H wurden diese Fahrten von Betriebsratsmitgliedern als Dienstreisen abgerechnet. Am Standort H zählten Fahrten von Betriebsratsmitgliedern außerhalb der Arbeitszeit bisher nicht als Dienstreise. Die Fahrten wurden zwar auf die Arbeitszeit angerechnet, Kosten wurden aber nicht erstattet.

Welche Regelung ist rechtlich tragbar und auf welcher Grundlage basiert dies?

Vielen Dank im voraus und mit besten Grüßen