Minusstunden durch Krankheit
Hallo! Ich arbeite bei einem privaten Pflegeanbieter in einer Tagespflege für Senioren. Mir wurde nun auf Nachfrage, wie es zu den Minusstunden während meiner Krankschreibung kommen konnte, erklärt, dass der erste Samstag während der Krankschreibung nicht gezählt wird und dafür Minus eingetragen wird im Dienstplan. Obwohl eine AU bis einschließlich Sonntag vorliegt. Ich muss dazu sagen: wir haben lt. Arbeitsvertrag eine 6 Tage Woche, arbeiten aber nur 5 Tage, da der Samstag aus den Öffnungszeiten herausgenommen wurde. Ein neuer angepasster Vertrag liegt immer noch nicht vor. Urlaub bezieht sich auch auf eine 6 Tage Woche. Ist das rechtens, dass der AG einfach den Samstag als Minusstunden berechnen kann?!?
Community-Antworten (4)
06.05.2023 um 23:57 Uhr
Ich bin mir aus Zeitmangel im Moment nicht sicher. Aber es könnte diese Entscheidung des BAG greifen : BAG, Urteil vom 13. 2. 2002 - 5 AZR 470/00
Entgeltfortzahlung – flexible Arbeitszeit – Arbeitszeitkonto Eine betriebliche Regelung zur flexiblen Verteilung der Arbeitszeit, nach der die sich in der Phase der verkürzten Arbeitszeit ergebende Zeitschuld nur durch tatsächliche Arbeitsleistung, nicht aber bei krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit in der Phase der verlängerten Arbeitszeit ausgeglichen wird, verstößt gegen das Lohnausfallprinzip des § 4 Abs 1 EFZG (Juris: EntgFG)
08.05.2023 um 11:19 Uhr
Wenn du im Dienstplan am Samstag eingetragen warst gilt der Dienstplan.
08.05.2023 um 12:53 Uhr
Verkompliziere es nicht. Du hast den ganzen Zeitraum durch eine AU abgedeckt, also steht dir auch der Lohn (sprich Zeit nach Dienstplan) für den ganzen Zeitraum zu.
Worauf Arbeitgeber immer kommen, gerade in der Pflege wo es eh wenig Leute gibt...
08.05.2023 um 19:18 Uhr
Die sollen dir mal zeigen wo das steht, dass der erste Samstag während der Krankschriebung nicht gezählt wird. Was sein kann ist, dass bei dir der Schnitt gezählt wird auf ne 6 Tage Woche.
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