W.A.F. LogoSeminare
Dieser Beitrag ist vor 15 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Minusstunden bei Krankheit?

A
Amperboy
Jan 2018 bearbeitet

Ich sollte in unserer Filiale für die Saison eine Woche (40 Stunden) Minusstunden aufbauen, wurde aber 2 Tage bevor die Woche begann krank. Ich bekamm von meinen Arzt für diese Woche ein Attest und war somit Krankgeschrieben. Meine Firma zog mir aber trotz Krankschreibung die 40 Minusstunden ab.

Minusstunden sind das Gegenteil von Überstunden. Die Firma schickt die Mitarbeiter bei schwacher Auslastung auf Stunden nach Hause, die dann in der Saison wieder reingearbeitet werden müssen. Ich habe dann ein negatives Stundenkonto, zur Zeit ca. 60 Stunden minus.

Meine Frage: Ist diese Praxis rechtens? bzw. mit dem Arbeitsrecht vereinbar?.

Hab ich eine Chance meine Stunden wieder zubekommen?

3.29204

Community-Antworten (4)

S
Südmann

03.02.2011 um 20:30 Uhr

Servus, Amperboy

was heißt "Minusstunden aufbauen" ?

wenn du meinst, "Überstunden abbauen" , muß ich dich entäuschen wenn vor der Krankschreibung Überstundenabbau vereinbart war, sind die Überstunden weg

W
wölfchen

03.02.2011 um 20:37 Uhr

. . . was steht denn in Deinem Arbeitsvertrag? Gibt es Arbeitszeitkonten, oder flexible Arbeitszeiten? Gibt es einen Betriebsrat? Und ganz interessant die schon oben erwähnte Frage, was unter "Minusstunden aufbauen" zu verstehen ist . . .

P.S.: und lösche mal bitte den Namen der Firma - ist besser . . .

S
Südmann

03.02.2011 um 20:42 Uhr

mir schwant übles,

z.b. der Versuch, einvernehmlich Annahmeverzug des AG ausschließen zu wollen

na ja, hier ist Rückantwort des Fragestellers nötig..............

N
nicoline

03.02.2011 um 22:51 Uhr

Ich sollte in unserer Filiale für die Saison eine Woche (40 Stunden) Minusstunden aufbauen Bedeutet, man bleibt eine Woche zuhause und hat dann z.B. 40 Minusstunden im Stundensaldo stehen. Ein Arbeitszeitkonto oder eine Betriebsvereinbsrung muss es hierzu, nach Ansicht etlicher AG, nicht zwingend geben.

Die Firma schickt die Mitarbeiter bei schwacher Auslastung auf Stunden nach Hause, die dann in der Saison wieder reingearbeitet werden müssen. In allen möglichen Betrieben gängige Praxis,ohne, dass es dazu einen TV oder sonstige Abmachungen geben würde.

Meine Frage: Ist diese Praxis rechtens? bzw. mit dem Arbeitsrecht vereinbar?. Wenn dazu weder im Arbeitsvertrag noch in einem Tarifvertrag oder einer Betriebsvereinbarung etwas geregelt ist, solltest Du diese Frage mit Hilfe der Gewerkschaft oder eines Anwaltes klären.

*Hab ich eine Chance meine Stunden wieder zubekommen? * Grundsätzlich gilt erstmal, krank ist wie gearbeitet. Bist Du mit Mehrarbeit vorgeplant, ist diese auch im Krankheitsfall anzurechnen, bist Du mit Minderarbeit eingeplant ist diese im Krankheitsfall ebenfalls anzurechnen. Ob es allerdings rechtens ist, Dich mit Minderarbeit vorzuplanen hängt davon ab, ob es hierzu wie oben beschrieben, Regelungen gibt.

Ihre Antwort