Minusstunden bei Krankheit
Hallo Kollegen,
wir haben mal eine Frage zum Abbau von Überstunden. Speziell geht es hier um angesammelte Stunden aus der Rufbereitschaft. Im Dienstplan werden Tage mit Überstundenfrei geplant. Die dafür nötigen Stunden kommen aus der Aktivzeit im Rufdienst. Jetzt haben wir einen MA der mit Frei geplant ist, aber über längeren Zeitraum arbeitsunfähig sein wird. Somit kann er für das geplante Frei keine Überstunden erarbeiten. Werden diese Tage nun ins Minus geschrieben, oder braucht er sich diese Stunen nicht minus rechnen? Der Kollege käme dann auf 28 Minusstunden.
Danke für Eure Hilfe
Community-Antworten (3)
21.12.2010 um 12:30 Uhr
Hat ein AN den Abbau von Mehrarbeit/Überstunden beantragt/geplant und wird dann Krank, hat der AG ein Geschäft gemacht. Denn die Überstunden werden als Abgebaut behandelt. Es ist hier nicht wie bei Krankheit im Urlaub. Da unterbricht Krankheit den Urlaub. Bei merharbeit/Überstundenabbau nicht.
Anders nur, wenn ein BR eine gute Regelung/ BV betreffend Mehrarbeit abgeschlossen hat. Dann könnte er dort vereinbaren, das Krankheit den Abbau unterbricht.
Fazit: Es werden KEINE Minusstunden geschrieben, sonder das Mehrarbeitskonto/Überstundenkonto wird einfach wie gplant reduziert um die geplante/beanragte Überstunden
21.12.2010 um 12:43 Uhr
@wahlvst
Das ist auch dann so, wenn anzunehmen ist, das der ArbN während seines Rufdienstes Aktivstunden ansammelt, diesen Rufdienst krankheitsbedingt nicht angetreten ist und somit keine Überstunden zum abbauen hat? Frei wurde aber geplant.
21.12.2010 um 14:09 Uhr
wer krank ist kann auch keine Rufbereitschaft machen. Alle geplanten/beantragten Überstunden sind bei Krankheit als abgefeiert anzusehen.
Bei Krankheit erfolgt Lohfortzahlung, also der AN wird so behandelt als ob er gearbeitet oder ggf. Überstunden abgebaut hat.
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