In meinem Betrieb gibt es zwei Dienstpläne. Dienstplan A (Innendienst) mit den Arbeitszeiten von 6:30 Uhr bis 15.00 Uhr. Dienstplan B (Außendienst) mit den Arbeitszeiten 7.45 Uhr bis 16.30 Uhr. Für mich ist der Dienstplan A bindend, da ich in der Inndendienstgruppe eingetragen bin. Ich arbeite im Wechsel zwischen Innendienst und Außendienst, aber immer mit den Arbeitszeiten vom Dienstplan A. Daraus folgt für mich, dass sobald ich im Außendienst arbeite, ich bisher einfach die Arbeitszeiten vom Dienstplan A auf 7.45 Uhr bis 16.15 Uhr hochgerechnet habe. Kann mein Arbeitgeber nun verlangen, dass ich immer wenn ich den Außendienst verrichte, die Arbeitszeiten von Dienstplan B nutzen muss, also anstatt 16.15 Uhr um 16.30 Dienstende habe?

MfG Alex