Erstellt am 29.04.2023 um 13:25 Uhr von celestro
"Kann mein Arbeitgeber nun verlangen, dass ich immer wenn ich den Außendienst verrichte, die Arbeitszeiten von Dienstplan B nutzen muss, also anstatt 16.15 Uhr um 16.30 Dienstende habe?"
Was heißt denn "Wechsel"? Warum wechselst Du und ändert sich z.B. auch Dein Gehalt?
Erstellt am 29.04.2023 um 13:38 Uhr von Sash4
Das Gehalt ändert sich nicht, und mit einem Wechsel meine ich, dass ich drei Wochen im Innendienst arbeite und drei Wochen im Außendienst. Der Wechsel ist so vorgesehen, da die reine Innendienst Tätigkeit (ohne Außendienst) eine Entgeldgruppe unter der Tätigkeit vom Außendienst sich befindet.
Erstellt am 29.04.2023 um 15:31 Uhr von ganther
Erstellt am 29.04.2023 um 15:47 Uhr von Sash4
Ja es gibt einen BR. Der mir aber keine klare Antwort geben kann, ja oder nein.
Erstellt am 29.04.2023 um 16:33 Uhr von celestro
Spontan würde ich sagen ... ja ... Du bekommst die höhere Vergütungsgruppe wegen dem Wechsel und müsstet Dich daher auch an die Arbeitszeit des Außendienstes halten.
Erstellt am 29.04.2023 um 18:43 Uhr von Dummerhund
"Ja es gibt einen BR. Der mir aber keine klare Antwort geben kann, ja oder nein"
Unverständlich da der BR ja eigentlich in der Mitbestimmung wäre.
Nach § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG hat der Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht im Hinblick auf den Beginn und das Ende der täglichen Arbeitszeit einschließlich der Pausen sowie hinsichtlich der Verteilung der Arbeitszeit auf die einzelnen Wochentage. Dieses Mitbestimmungsrecht betrifft die Frage, an welchen Tagen und zu welchen Uhrzeiten welcher Arbeitnehmer arbeiten soll. Wenn diese Frage zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat nicht geklärt ist, darf der Arbeitgeber seine Arbeitnehmer eigentlich gar nicht arbeiten lassen. Das Mitbestimmungsrecht hat deshalb eine außerordentlich wichtige Bedeutung.