Änderung der Arbeitszeit
Morgen, unser GF möchte die Arbeitszeit ändern. Grundsätzlich war diese immer entweder morgens von 7-16 in der einen und von 14-22 in der anderen Woche im Wechsel. (5 Tage die Woche, alle 2 Wochen mit Dienst am WE) Jetzt sollen die MA die ohne Qualifikation sind, nur noch Mo und Di früh arbeiten, Mi Do Fr spät in der einen Woche und in der anderen Woche Mi Do Fr spät und am We früh. Haben wir da einen Grund zu wiedersprechen? Betrieblich gesehen ist diese Maßnahme notwendig aufgrund von Öffnungszeiten. Nur für den betroffenen Mitarbeiter natürlich nicht mehr so schön. Aber ist das ein Grund?
Community-Antworten (1)
17.08.2015 um 11:32 Uhr
Der Wechsel von Freitag Spätdienst auf Samstag Frühdienst dürfte nicht mehr der Ruhezeit nach §5 ArbZG genügen. Es sei denn, ihr seid eine der im Gesetz genannten Ausnahmen. Das war deinem Post nicht zu entnehmen. Da die Lage der Arbeitszeit und ihre Verteilung auf die einzelnen Wochentage nach §87 Abs.1 Ziff.2 BetrVG mitbestimmungspflichtig ist, dürfte schon der persönliche Nachteil für die AN ein Grund sein, die Zustimmung zu verweigern, bis ein entsprechender Ausgleich ausgehandelt ist. Im 87er wird ja nicht, wie in anderen §§, nach bestimmten Gründen für die nicht erteilte Zustimmung gefragt, ebensowenig wird das Einhalten einer Frist gefordert. So lange ihr nicht zustimmt, wird nicht nach dem neuen Modell gearbeitet. Ausnahme natürlich, der AG beruft die Einigungsstelle ein und die entscheidet dann anders
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