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Änderung der Arbeitszeit

H
Holgerachtig
Jan 2018 bearbeitet

Hallo,

in einer Abteilung soll jetzt 2 Schicht Betrieb eingeführt werden. Einigen jungen Eltern ist es leider nicht möglich, dies zu leisten da sonst die Kinderbetreuung nicht möglich ist. Welche Möglichkeit hat man als BR, damit diese Kollegen nicht in die Schicht kommen. Bin für alle Hinweise dankbar.

MfG

1.12607

Community-Antworten (7)

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Dezibel

29.10.2015 um 20:14 Uhr

Was steht denn genau in den Arbeitsverträgen? Ist da von eventueller Schichtarbeit die Rede? Oder festgelegt auf Normalschicht?

H
Holgerachtig

29.10.2015 um 20:23 Uhr

Hallo,

in allen Verträgen stehlt, "erklärt sich bereit Schichtdienst zu leisten". Sind aber alle bis jetzt mehrere Jahre in Normalschicht.

G
Globus

29.10.2015 um 20:45 Uhr

mal abgesehen vom BetrVG, dass ihr ein MBR habt, wenn du als BRM fragst....

Wo genau ist das Problem und was will der AG? diese Fragen solltet ir stellen - welches interesse hat der AG?

Es kann mitunter vorkommen, dass es gleiche Interessen gibt - Ag und BR, dann kann man vvermutlich aushandeln, dass ein Betriebskindergarten ins leben gerufen wird - und nun schlagen alle auf mich ein ;-)

M
Mattes

30.10.2015 um 08:46 Uhr

wir haben eine Klausel in der BV-Arbeitszeit, die alleinerziehende berücksichtigt. den § weis ich jetzt nicht auswendig aber ich habe mal was gelesen, das wenn Kinder unter 13 Jahre alt sind man es den Eltern nicht zumuten kann. Grundsätze der Billigkeit etc...

R
rolfo

30.10.2015 um 08:59 Uhr

denkt dabei an § 80 Abs. 1 - Satz 2 b BetrVG

  • die Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit zu fördern. Das solltet ihr in einer BV berücksichtigen
G
gironimo

30.10.2015 um 09:04 Uhr

Welche Möglichkeit hat man als BR<

Der BR stimmt dem 2-Schichtsystem so lange nicht zu, bis das Problem gelöst ist (ggf. über die E-Stelle).

Was in den Verträgen steht, ist dabei erst einmal unerheblich. Ihr müsst zunächst mit dem AG die kollektivrechtlichen Fragen klären. Und da seit Ihr ja gut aufgestellt. Es gehört zu Euren Aufgaben die Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu fördern (§ 80 Abs. 1 BetrVG).

Ihr könnt nur nicht dauerhaft und glaubhaft "nein" sagen - Ihr müsst eigene Lösungsvorschläge erarbeiten. Die findet Ihr nicht in Paragraphen, sondern nur durch praktische Überlegungen.

G
ganther

30.10.2015 um 10:21 Uhr

der letzte Satz von gironimo ist superwichtig denn sonst bekommt ihr in einer möglichen Einigungsstelle das Fell über die Ohren gezogen.

Beachtet aber auch die Stimmung im Betrieb. es gibt ja durchaus die Tendenz von Kollegen immer zu sagen "das geht bei mir nicht". Ihr vertretet alle AN und wenn einige nicht in der Schicht sind steigen ggf die Belastungen für andere.

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